Mönchengladbach Sechs Jahre Jugendstrafe für Messerstecher

Mönchengladbach · Nach zwölf Verhandlungstagen verurteilte die Erste Große Jugendkammer des Mönchengladbacher Landgerichts den Erkelenzer (19) wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Einheitsjugendstrafe von sechs Jahren.

Konzentriert verfolgte der Angeklagte die ausführliche Urteilsbegründung des Kammervorsitzenden Lothar Beckers. Der Erkelenzer, der zuvor strafrechtlich noch nie aufgefallen war, von Freunden als hilfsbereit und ausgleichend gelobt wird, hat am 13. Juli 2014 in einer Schlägerei vor dem Festzelt der Harbecker Kirmes in Wegberg zwei Brüder durch Messerstiche schwer verletzt. Dem älteren der beiden (20) fügte der Angeklagte mit einem Messerhieb eine 16 Zentimeter lange Verletzung am Kopf zu. Anschließend stach der Erkelenzer mit einem Schweizer Taschenmesser in den Halsbereich des jüngeren Bruders. Trotz einer Notoperation verstarb das Opfer später in einem Mönchengladbacher Krankenhaus.

Im Prozess werteten die Gladbacher Richter hauptsächlich die Aussage, die der Angeklagte bei der Polizei gemacht hatte. Da konnte sich der 19-Jährige noch daran erinnern, dass er sich in der Kirmesschlägerei schützend vor eine junge Frau gestellt habe. Dann sei er ins Zelt gegangen, um Spuren eines Schlages im Gesicht zu beseitigen. Danach habe er das Taschenmesser mit der acht Zentimeter langen Klinge aus der Tasche genommen und sich damit vor dem Zelt in die Schlägerei gemischt. Der Erkelenzer konnte sich bei der Polizei noch daran erinnern, dass er den 20 Jahre alten Bruder an der Stirn getroffen hat. Im Gerichtssaal ließ der Angeklagte eine Erklärung vom Verteidiger verlesen und berief sich auf Erinnerungslücken. Fragen beantwortete er nicht. Dass der Angeklagte im Juli den jüngeren Bruder anschließend mit Messerstichen tödlich verletzte, obwohl das 20-jährige Opfer bereits eine klaffende Stirnwunde mit einem erheblichen Verletzungsbild hatte, wurde in der Urteilsbegründung sehr negativ bewertet. Außerdem wies Lothar Beckers noch darauf hin, dass keiner der an der Auseinandersetzung Beteiligten ein Messer oder ein gefährliches Werkzeug eingesetzt habe. Allein der Angeklagte hatte sich mit dem Schweizer Taschenmesser in den Streit gemischt und damit jeweils auf den Kopf der Opfer gezielt. Das Gericht bewertete die Angriffe des Erkelenzers als besonders brutales Vorgehen. Die Tat sei kein minder schwerer Fall. Einen Täter-Opfer-Ausgleich gab es nicht, weil der Angeklagte Fragen nicht beantwortete.

(RP)
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