Mönchengladbach SPD will Kastrationspflicht für Katzen

Mönchengladbach · Die unkontrollierte Vermehrung von Katzen in Mönchengladbach soll durch eine Kastrationspflicht eingedämmt werden, fordert die SPD. Andere Städte haben damit bereits gute Erfahrungen gemacht.

Tierheim Mönchengladbach: Tiere suchen ein Zuhause
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Tierheim Mönchengladbach: Diese Tiere suchen ein Zuhause

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Foto: Tierheim Mönchengladbach

Im Umweltausschuss am 26. Februar wird die SPD-Fraktion einen Antrag vorlegen. Darin beauftragt sie die Verwaltung, die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen auf ihre Effektivität zu prüfen. Durch die Verpflichtung, die für alle Katzenhalter gilt, soll die unkontrollierte Vermehrung von Hauskatzen und verwilderten Katzen eingedämmt werden. "Viele verwilderten Katzen leben in elendem Zustand: Sie sind verwahrlost, oft krank und von Würmern und Flöhen befallen. Zugleich ernähren diese sich von bedrohten Tierarten, wiebeispielsweise von Singvögeln", sagt Guido Mevissen, Sprecher der SPD im Umweltausschuss. "Zugleich vermindert sich die Ansteckungsgefahr für andere Tiere. Nach aktuellen Schätzungen werden in Deutschland zwei Millionen Streunerkatzen vermutet."

Bundesweit 238 Städte mit Kastrationspflicht

Bundesweit haben bereits 238 Städte und Gemeinden die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen eingeführt, in Nordrhein-Westfalen sind es 70 Kommunen. Eine davon ist Neuss. Der Stadtrat hatte im November2012 den Beschluss gefasst, dass freilaufende Katzen und Kater zu kastrieren und mit Mikrochip oder Tätowierung zu kennzeichnen sind. "Damit haben wir absolut gute Erfahrungen gemacht", sagt die Leiterin des Neusser Umweltamtes, Dagmar Vogt-Sädler. Nach anderthalb Jahren seit Inkrafttreten der Verpflichtung seien die positiven Auswirkungen deutlich zu benennen. "Die Tierschutzvereine haben die Kastrationspflicht schon lange gefordert", sagt sie.

"Jetzt sind wir in der Lage, aufgefundenegekennzeichnete Katzen entweder direkt an die Besitzer zurückzugeben oder aber sie sofort zu kastrieren." Das sei früher rechtlich nicht möglich gewesen. "Jetzt können die Tierschützer unmittelbar handeln und nach der Kastration die Fundtiere direkt weitervermitteln."

Der Arbeitsaufwand für die Verwaltung sei denkbar gering. "Wir sind vielleicht ein bis zwei Tage im Jahr mit der Sache befasst", sagt Dagmar Vogt-Sädler. Die Tierschutzorganisationen übernehmen den weitaus größeren Part.

Strafe von 150 Euro

Bei Verstoß gegen die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht droht dem Tierhalter ein Bußgeld bis zu 150 Euro. "Wir haben diesen Betrag absichtlich hoch angelegt, damit er die Kosten für eine Kastration deutlich übersteigt." Bisher habe es genau nur ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen einen uneinsichtigen Katzenhalter in Neuss gegeben. "Es blieb aber bei der Androhung eines Bußgeldes." Im Jahr würden in Neuss etwa 100 bis 120 Katzen aufgegriffen. "Man muss bedenken, dass ein Katzenpaar in zehn Jahren eine Million Nachfahren produzieren kann", sagt die Verwaltungsfachfrau. Der Stadt Mönchengladbach rät sie dringend zur Einführung der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht. In Neuss habe der Stadtrat damals einstimmig dafür votiert.

In Mönchengladbach gibt die Hardter Tiertafel schon seit Jahren Kastrationsgutscheine an bedürftige Tierhalter ab. Diese müssen, unabhängig vom Geschlecht ihrer Katze, 30 Euro zuzahlen und innerhalb von drei Wochen bei einem der Vertragstierärzte der Tiertafel vorstellig werden. Weitere Informationen gibt es auf der Seite www.tiertafel-moenchengladbach.de.

(RP)
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