Mönchengladbach Stadt macht Ernst: Vorkaufsrecht für City-Ost-Areal

Mönchengladbach · Der Gladsee ist in der Stadt schon ein fester Begriff - obwohl es einen Namen für die geplante Wasserfläche in der City Ost noch gar nicht gibt. Aber weil auch der Masterplan MG 3.0 und die städtische Entwicklungsstrategie "mg+ Wachsende Stadt" das Gladbachtal mit viel Wasser favorisieren, scheinen die Pläne nicht mehr in das Reich der Fabel verwiesen werden können. Einen Haken gibt es: Die Stadt braucht dafür viel mehr Fläche, als sie hat. Zwar hat sie einem Immobilienentwickler für rund zehn Millionen Euro 100.000 Quadratmeter zwischen Bahn und Breitenbachstraße abgekauft. Und auch der Roller-Markt gehört inzwischen der städtischen Tochter EWMG - aber andere Flächen nicht. Und das ist ein kräftiger Widerhaken. Folgen Hauptausschuss und Rat der Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses, dann wird der Stadt da ein besonderes Vorkaufsrecht eingeräumt.

Konkret geht es um ein Gebiet zwischen Breitenbachstraße, Lürriper Straße, Kranzsstaße und Bahntrasse. Hier gibt es unter anderem die Fußballschule La Ola und Kleingewerbe. Große Teile der Fläche gehören dem Metro Konzern, andere sind im Besitz von Privatleuten. Die EWMG hat mehrfach versucht, Gelände aufzukaufen. Bislang ist der Erwerb gescheitert. Der Kauf des Roller-Marktes mit Grundstück ist dagegen ein Coup: Es gibt einen langfristigen Mietvertrag, aber dank der Mieteinnahmen ist die Finanzierung der Kaufsumme von knapp unter zehn Millionen Euro gut möglich. Der Mietvertrag liegt bei 15 Jahren, dazu kommt eine Option auf zweimal fünf Jahre. Sollten EWMG und Stadt nach Ablauf des Vertrags das Areal anders nutzen wollen, gelingt das ohne Verluste.

Gerade die Grundstücke auf dem Riesenareal, die der Stadt nicht gehören, sind für die geplante Entwicklung der City Ost städtebaulich von großer Bedeutung. Um langfristig weiter planen und an der Umsetzung arbeiten zu können, braucht die Stadt das Vorkaufsrecht an den Grundstücken, die noch nicht Eigentum der Stadt oder der städtischen Tochter Entwicklungsgesellschaft sind. Übt die Stadt das Vorkaufsrecht aus, bedeutet dies, dass sie als Käuferin in den bestehenden Kaufvertrag zu denselben Bedingungen eintritt. Einher geht damit grundsätzlich auch die Verpflichtung, den entsprechenden Kaufpreis zu bezahlen.

(RP)
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