Mönchengladbach Stadtspitze rechnet mit 1,85 Millionen Euro Hundesteuer

Mönchengladbach · 1,85 Millionen Euro Hundesteuer sollen in diesem Jahr in den Etat fließen. Dazu kommen "tierische" Knöllchen.

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Dackel, Golden Retriever, Mops und Co. sind Mönchengladbachern lieb und teuer. Auch wenn sie für ihr Haustier oft tief in die Tasche greifen müssen. Am 15. Februar wird zum Beispiel wieder die Hundesteuer fällig. Rund 13.500 Hundehalter erhalten ab kommenden Montag von der Stadt den Bescheid für das Jahr 2018. Wer ein Tier besitzt, zahlt wie bisher jährlich 138 Euro, Bei zwei Vierbeinern sind es je Hund 165,60 Euro Steuern. Bei drei oder mehr Hunden steigt der Betrag auf 207 Euro je Tier. Für das Halten gefährlicher Hunde oder sogenannter Kampfhunde müssen erheblich höhere Beträge gezahlt werden.

Obwohl in der Stadt die Hundesteuer vergleichsweise hoch ist (Düsseldorfer zahlen 96 Euro jährlich für einen Hund, Krefelder 111,32 Euro), ist die Tierliebe der Mönchengladbacher ungebrochen. Immerhin acht Prozent aller Hundehalter leisten sich mehrere Tiere, Insgesamt 14.800 Hunde sind in der Stadt steuerlich erfasst. Tendenz leicht steigend. In diesem Jahr rechnet die Stadt mit 1,85 Millionen Euro Hundesteuer. Im Jahr 2015 waren es 1,7 Millionen Euro.

Aber das ist nicht die einzige "tierische" Einnahmequelle. Hundebesitzer, die sich nicht an die Regeln halten, füllen ebenfalls das Stadtsäckel. Wer beispielsweise seinen Hund ohne Leine in der Stadt laufen lässt, zahlt ein Verwarngeld von 35 Euro. Bei "Mehrfachtätern" erhöht sich der Betrag. Dann werden Bußgeldverfahren fällig und 50, 75 bzw. 100 Euro in Rechnung gestellt. Im vergangenen Jahr leitete der Kommunale Ordnungsdienst wegen Nichteinhaltung des Leinenzwangs immerhin 126 Verfahren ein (2016: 73, 2015: 102).

Wichtig ist, was hinten raus kommt. Hundehalter sollten das auf jeden Fall sofort wegmachen. Ein liegengelassenes Hundehäufchen auf dem Gehweg, kostet immerhin 50 Euro. Die können aber nur eingetrieben werden, wenn der "Sünder" auf frischer Tat ertappt wird. Das passiert eher selten, obwohl Bürger oft reintreten in das Corpus Delicti. "Grund ist sehr wahrscheinlich, dass die Eigentümer der Hunde unsere Mitarbeiter sofort an ihrer Kleidung erkennen. Dann wird der Hundehaufen natürlich sofort entfernt", sagt eine Sprecherin der Mags. Das städtische Tochterunternehmen ist zuständig für die Ahndung der tierischen Hinterlassenschaften. Und damit sind nicht nur Hundehäufchen gemeint. Ein Tierbesitzer, der Pferdeäpfel nicht ordnungsgemäß beseitigte, musste auch schon Verwarngeld berappen.

Wer sein Tier nicht anmeldet, um Steuern zu sparen, sollte aufpassen: Wer erwischt wird, muss nicht nur bis zu zehn Jahre nachzahlen, sondern kassiert auch ein Bußgeld. Und selbst derjenige, der seinen Hund zwar angemeldet hat, die blaue Steuerplakette jedoch in der heimischen Schublade deponiert hat, kann zur Kasse gebeten werden. Denn außerhalb der eigenen Wohnung und des eigenen Grundstücks hat Waldi Steuermarke-Tragepflicht. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet. Die Stadt hat bereits angekündigt, dass das Tragen der Hundesteuermarken verstärkt überprüft wird - selbstverständlich auch um "Steuergerechtigkeit zu erhöhen". Hunde sollten also registriert werden.

Alle Fragen zur Hundesteuer beantwortet der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben gerne unter der Telefonnummer 02161 2552239 sowie unter der E-Mail-Adresse steuern@moenchengladbach.de.

(gap)
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