Mönchengladbach Städtisches Sparziel für 2016 ist zur Hälfte erreicht

Mönchengladbach · Die Stadt muss weiter an ihrem strikten Sparkurs festhalten, um im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen bis 2018 das vorgegebene Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes zu erreichen. Das soll dann mit Mitteln des Landes, 2019 und 2020 mit abgeschmolzenen Landesmitteln und ab 2021 gänzlich ohne Landesmittel der Fall sein. Deswegen muss die Verwaltung, die in ihrem Sparbemühen von der Gemeindeprüfungsanstalt begleitet wird, der Kommunalaufsicht in Düsseldorf regelmäßig einen Bericht zur Umsetzung des Haushaltssanierungsplanes (HSP) vorlegen. Im Finanzausschuss kam nun der aktuelle Bericht mit Stand vom 30. Juni zur Sprache, der zugleich die Datenbasis ist für die anstehende HSP-Fortschreibung und den Haushaltsentwurf 2017 darstellt. Er soll in einer Sondersitzung des Rates am 24. Oktober zur Beratung durch die Politik eingebracht werden.

Die wesentliche Aussage des Planes: Bis 30. Juni konnten neben den bereits in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 abgeschlossenen 142 HSP-Maßnahmen weitere vier Maßnahmen, unter anderem die Schließung von Turnhallen und die Neuorganisation im Bereich des Betriebes der zentralen Rechnersysteme, abgeschlossen werden. Damit sind insgesamt 126 aller 223 Sparmaßnahmen abgeschlossen.

Alle Maßnahmen, die bislang abgeschlossen wurden, ergeben zusammen einen Konsolidierungsbetrag bis in das Jahr 2021 von rund 299,5 Millionen Euro. Damit ist deutlich über die Hälfte des gesamten Konsolidierungsbetrages des HSP (rund 74,43 Prozent) erreicht.

Für das laufende Jahr beträgt die Einsparvorgabe des HSP rund 45,6 Millionen Euro. Bis 30. Juni konnten hiervon im Ist bereits rund 24,1 Millionen Euro erzielt werden. Die aktuelle Prognose der Konsolidierung zum 31. Dezember beträgt an die 45,4 Millionen Euro. Die Planvorgabe wird für 2016 laut der aktuellen Prognose somit lediglich um rund 0,2 Millionen Euro verfehlt. Dieser Fehlbetrag dürfte jedoch im Ist unter anderem aus den Jahresabschlussbuchungen der HSP-Maßnahmen Brückentage und Pflichtferien noch ausgeglichen werden.

Unter dem Strich steht also: Aktuell bestehen bei weiterhin konsequenter Umsetzung aller für 2016 noch zur Umsetzung vorgesehenen HSP-Maßnahmen keine Kompensationsnotwendigkeiten in diesem Jahr.

(tler)
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