Mönchengladbach Stalker stellte der früheren Ehefrau nach

Mönchengladbach · "Stalking" heißt die Straftat, die den Mönchengladbacher auf die Anklagebank gebracht hat. Ein weltweit bekanntes "Phänomen" nennt der Gesetzgeber die "Nachstellung", die im neuen Paragrafen 238 beschrieben wird.

 Ein Urteil des Bundessozialgerichts spricht Stalking-Opfern den Anspruch auf eine Beschädigtenrtente ab.

Ein Urteil des Bundessozialgerichts spricht Stalking-Opfern den Anspruch auf eine Beschädigtenrtente ab.

Foto: ddp, ddp

Seit Juni 2009 bis Februar dieses Jahres soll der Angeklagte (31) seine von ihm getrennt lebende Ehefrau bedrängt und belästigt haben. In einer früheren Gerichtsverhandlung hatte der gestern eher schüchtern wirkende Mann die Vorwürfe der Anklage bestritten. Deshalb mussten diesmal zahlreiche Zeugen geladen werden.

Im nicht alltäglichen Stalking-Fall tagte gestern das Mönchengladbacher Amtsgericht in Saal A 100. Aber auch in der Neuauflage des Prozesses wollte der Vater eines viereinhalbjährigen Sohnes zunächst von seinem Aussageverweigerungs-Recht Gebrauch machen. Erst als ihn sein Verteidiger darauf aufmerksam machte, dass er nur mit einem offenen Geständnis mit einer milden Strafe rechnen könne, zeigte sich der Angeklagte aussagebereit.

Neben dem Stalking warf ihm die Staatsanwaltschaft Bedrohung und Beleidigung vor. Außerdem soll er das Arbeitsamt betrogen haben. Der 31-Jährige reagierte mit einem Geständnis, das er schließlich ohne Wenn und Aber abgab.

Ja, er habe seiner Ehefrau, die von ihm getrennt lebt, immer wieder nachgestellt und die Mutter seines Jungen bedrängt. Nach der Aussage des Angeklagten war im Gerichtssaal gestern bald klar, dass eigentlich die gescheiterte Ehe und vor allem der Streit um das gemeinsame Kind die Hauptrolle im Stalkingfall spielen. Er habe seinen Sohn nicht sehen dürfen.

Das sei sein Motiv gewesen. Außerdem habe er lange Zeit gehofft, die Ehe retten zu können. Tatsächlich war die Ehefrau nicht gewillt, das gemeinsame Leben mit dem Vater ihres Kindes fortzusetzen. Inzwischen hat der Angeklagte offenbar eingesehen, dass die Ehe nicht zu retten ist und dass Stalking das auch nicht ändert. Inzwischen sind offenbar die Kontaktprobleme mit dem Sohn zur Zufriedenheit des Angeklagten gelöst.

Seitdem hat es der enttäuschte Ehepartner offensichtlich aufgegeben, die Mutter seines Jungen weiter zu verfolgen und zu bedrängen. Inzwischen hat er sich wohl auch mit dem Scheitern der Ehe abgefunden.Mit einem Fachoberschul-Abschluss war der aus Polen stammende Mönchengladbacher zunächst erfolgreich. Doch danach war er ohne Ausbildung acht Jahre arbeitslos. Jetzt arbeitet er in einer holländischen Firma und muss dafür täglich für eine Strecke 70 Kilometer bewältigen. Das wurde bei der Urteilsfindung berücksichtigt.

Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 7000 Euro(200 Tagessätze zu je 35 Euro).

(RP)
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