Mönchengladbach Strafverfahren gegen die "Scharia-Polizei" beginnt

Mönchengladbach · Wegen Verstoßes gegen das Uniformgesetz müssen sich ab 9. November sechs Angeklagte aus der Salafismusszene vor dem Landgericht Wuppertal verantworten. Die Männer, die von dem gebürtigen Mönchengladbacher Salafisten Sven Lau angeführt wurden, waren am 3. September 2014 mit orangefarbenen Warnwesten und der Aufschrift "Sharia Police" durch die Wuppertaler Innenstadt gezogen. Jetzt müssen sie sich dafür vor Gericht verantworten. Gegen Sven Lau wird allerdings in einem abgetrennten Verfahren verhandelt.

Das Landgericht Wuppertal hatte im Dezember 2015 die Eröffnung eines Strafprozesses gegen die Scharia-Polizei noch abgelehnt. Nach der Beschwerde der Staatsanwaltschaft ließ der dritte Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Anklage jedoch zu. Durch das Tragen der Westen hätten die Männer ihre zustimmende Einstellung zur Geltung der islamischen Rechtsordnung "Scharia" und durch den Zusatz "Polizei" auch den Willen zu deren Durchsetzung zum Ausdruck gebracht, heißt es in einer Pressemitteilung des Landgerichts Wuppertal. Die Westen seien auch geeignet, einschüchternd militant zu wirken, und würden daher dem Uniformierungsverbot unterliegen.

Am Abend des 3. Septembers 2014 hatten Sven Lau und einige Glaubensbrüder die nächtliche Patrouille in Warnwesten gestartet. Die Islamisten machten auf die Verhaltensregeln der radikalen Muslime aufmerksam, wie sie in streng islamischen Staaten gelten: kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Musik, keine Drogen. Ihren Auftritt hatten die Salafisten selbst gefilmt und ins Internet gestellt. Die Aktion sorgte bundesweit für Empörung und wurde vom Zentralrat der Muslime scharf kritisiert.

Jetzt drohen die strafrechtlichen Folgen für sechs "Scharia-Polizisten" im Alter von 25 bis 34 Jahren: Im Falle einer Verurteilung sieht das Gesetz die Verhängung einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.

(RP)
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