Mönchengladbach Streit um ein Mädchen: Randale in der Disco

Mönchengladbach · Zwei Gladbacher saßen gestern wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Jugendschöffengericht.

Auf der Anklagebank saßen gestern ein Dachdecker-Lehrling (19) und dessen arbeitsloser Freund (24), die sich wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten mussten. In der Nacht zum 23. Oktober 2015 waren die offensichtlich alkoholisierten jungen Männer in der Disco "Balderich" als Beteiligte einer Auseinandersetzung aufgefallen. Vor dem Jugendschöffengericht hatten die Angeklagten sofort ein Geständnis abgelegt.

Ein Gast hatte damals gerufen: "In der Raucherecke ist Randale." Ein Türsteher und die 72-jährige Chefin der Discothek eilten herbei. Gestern schilderten die beiden, was sie damals beobachtet hatten: Bei dem Streit sei es offenbar um ein Mädchen gegangen. Das 18-jährige Opfer sahen die Zeugen in einer Ecke am Boden sitzen. Der 24-Jährige soll einmal auf das Opfer eingeschlagen haben. Der 18-Jährige wehrte sich und nahm den Angeklagten in den Schwitzkasten. Danach soll der 19-Jährige mit Schuhen mehrmals auf den Kopf und in das Gesicht des Opfers eingetreten haben. Weil Zeugenaussa gen und Geständnisse der Angeklagten übereinstimmten, beschloss das Gericht, den Fall des 24-Jährigen, der offenbar nur einmal zugeschlagen hatte, einzustellen. Allerdings muss der Angeklagte in sechs Monatsraten ein Schmerzensgeld von 480 Euro an das 18-jährige Opfer zahlen.

Der 19-jährige Gladbacher, dessen Vorstrafenregister mehrere Eintragungen enthielt, hatte die massiven Tritte auf das hilflose Opfer nicht bestritten. Außerdem überführten Blutanhaftungen an den Schuhen den aggressiven Disco-Gast. Das 18-jährige Opfer hatte damals unter anderem eine Platzwunde an der Oberlippe erlitten.

Am Ende verurteilte das Jugendschöffengericht den Dachdecker-Lehrling wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten -mit Bewährung. Auch der 19-Jährige muss an das Opfer ein Schmerzensgeld von 600 Euro zahlen. Außerdem muss er sich an einem Antigewalt-Training beteiligen, muss drei Drogenscreenings abgeben und drogenfrei leben. Schließlich berücksichtigte das Jugendschöffengericht, dass der Angeklagte bereits vor Prozessbeginn einen Entschuldigungsbrief an das 18-jährige Opfer geschrieben hatte.

(RP)
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