Mönchengladbach Streit um Gasleitung endet vor Gericht mit einem Vergleich

Mönchengladbach · Für ein Vermieterehepaar aus Werther im Kreis Gütersloh und eine afghanische Familie, die dessen Haus in Rheydt gemietet hat, war für gestern ein Prozesstermin vor dem Rheydter Amtsgericht geplant. Doch die Vermieter waren dem Termin mit einer schriftlichen Entschuldigung ferngeblieben. Wegen ihrer stark angegriffenen Gesundheit könnten sie nicht nach Rheydt kommen. So wurde das Zivilverfahren ohne die Kläger verhandelt.

Schriftlich hatte sich das Ehepaar beschwert, dass es in ihrem vermieteten Einfamilienhaus in Rheydt eine Gefahrenlage gebe, um die sich niemand kümmere. Die Vormieter, ebenfalls eine afghanische Familie, hätten 2014 in der Küche eine Gasleitung verlängert, die jederzeit eine Gasexplosion hervorrufen könne. Deswegen solle das Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen, hatten die Kläger gefordert. Dabei hatten die Westfalen in ihrem schriftlichen "Hilferuf" noch beteuert: "Wir sind weder rechtsradikal noch voreingenommen. Aber wir mussten erleben, wie afghanische Familien, ehemalige Mieter, sich fast alles erlauben konnten."

In dem Zivilverfahren schlug der Richter gestern nach dem langen Rechtsstreit einen Vergleich vor, dem am Ende sowohl der beklagte Mieter mit seinem Anwalt als auch der Anwalt der nicht erschienenen Kläger zustimmte. "Die Gasleitung ist verschlossen. Wir nutzen das Gas nicht. Wir haben einen Elektroherd", hatte der aktuelle afghanische Mieter, der beklagt wurde, zuvor noch erklärt.

Laut Vergleich ist der Mieter einverstanden, dass der Vermieter unverzüglich Zugang zur Küche bekommt, so dass er sich um sein Eigentum kümmern kann. Dabei wurde im Gerichtssaal bekannt, dass der Vermieter eigentlich das Mietverhältnis beenden möchte, aber der beklagte Mieter nicht. Am besten solle der Kläger einen Fachmann einer Gasinstallationsfirma beauftragen, der dann ohne weiteres die Küche betreten könne, um die Gasleitung untersuchen und eine fachgerechte Absperrung durchführen zu können. Außerdem müsse es der Mieter dulden, dass der Fachmann den alten Zustand in der Küche wiederherstelle, heißt es weiter im Vergleich. Als Streitwert setzt der Richter einen Betrag von 1000 Euro fest. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.

(RP)
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