Mönchengladbach Täter beteuern vor Gericht: "Wir schämen uns!"

Mönchengladbach · Sowohl der Wegberger (22) als auch der Mönchengladbacher (50) gaben gestern vor dem Jugendschöffengericht zu, 2015 auf zwei Friedhofs-Parkplätzen jeweils ein Fahrzeug aufgebrochen zu haben. Später wurden in ihrem Auto mehrere Geldscheine gefunden. Außerdem stahlen sie einer Autofahrerin die Handtasche, in der sich ein Handy und ein Schlüsselbund befanden.

Ein Beamter schilderte, wie eine Polizeistreife damals die Angeklagten auf einem Wegberger Friedhof gesehen, verfolgt und bei der Tat erwischt hat. "Auf diversen Friedhöfen war uns der Opel bereits aufgefallen. Die Männer waren uns persönlich bekannt", so der Zeuge. Die Beamten sorgten damals für Sichtkontakt und baten Kollegen um Unterstützung. "Auf dem Friedhof in Niederkrüchten tauchte der Opel erneut auf. Wir sahen, wie der 22-jährige die Seitenscheibe eines Pkw einschlug und aus dem Wagen etwas herausholte", sagte der Polizist.

In Hardt wurden die Angeklagten schließlich festgenommen. Der 50-Jährige hatte ein Taschenmesser bei sich. An der Tatstrecke wurde dann auch die leere Handtasche der Autofahrerin aus Niederkrüchten gefunden. Die 40-Jährige war ebenfalls ein Opfer der Friedhofsdiebe. Die Angeklagten entschuldigten sich bei ihr: "Wir waren in Not, wir schämen uns." Sehr überzeugend wirkte das allerdings nicht, denn die Männer hatten gut gefüllte Vorstrafenregister. Meistens waren sie als Diebe aufgefallen.

Beide haben keine Berufsausbildung. Der 50-Jährige ist seit Ende 2015 nach einem Arbeitsunfall krank geschrieben und strebt die Verrentung an. Der 22-Jährige beteuerte gestern: "Das war dumm, was wir da gemacht habe. Aber ich hatte so viele Schulden." Jetzt betreibe er mit Hilfe seines Vaters ein kleines Restaurant und wolle eine Ausbildung als Koch machen.

Am Ende wurde der 50-Jährige wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der 22-Jährige erhielt wegen Diebstahls in zwei Fällen eine zweijährige Jugendstrafe mit Bewährung. Er muss eine Geldbuße von 1000 Euro zahlen.

(RP)
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