Mönchengladbach Täter lernte Missbrauchsopfer bei Facebook kennen

Mönchengladbach · Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in zwei Fällen hat das Jugendschöffengericht gestern einen Mönchengladbacher (24) zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Ohne weiteres nahm der 24-jährige Angeklagte das Urteil an. In der Urteilsbegründung ging der Jugendrichter noch einmal auf den Fall ein.

Die Staatsanwältin hatte dem Ex-Förderschüler ohne Schulabschluss vorgeworfen, im Herbst 2013 eine zwölfjährige Schülerin und im August 2015 ein 13 Jahre altes Mädchen bis zum Beischlaf sexuell missbraucht zu haben. Der Vater der Schülerin hatte ihn angezeigt. Der jünger wirkende Angeklagte hatte beide Taten von Anfang an zugegeben. Tatsächlich ähnelte der erste Fall eher einer Liebesgeschichte. Der Mönchengladbacher und die Zwölfjährige hatten sich über Facebook kennengelernt. "Zuerst haben wir uns geschrieben, dann haben wir uns getroffen", erinnerte sich der Angeklagte. Ein Onkel habe die Zwölfjährige im Herbst 2013 zu dem ersten Treffen der beiden in die Gladbacher Altstadt gebracht. Das Mädchen hatte den damals 21-Jährigen dem Onkel als Kumpel vorgestellt. Der soll damals sinngemäß gesagt haben: "Pass gut auf die Kleine auf. Sie ist erst zwölf". Doch der Angeklagte meinte, das Mädchen habe ihm gesagt, sie sei 16 Jahre alt. Nach diesem ersten Treffen sei es dann bei ihm zum Beischlaf gekommen. Jugendliche hätten im August 2013 vor seinem Fenster randaliert, als ihn die Schülerin besuchte. Er habe die Polizei gerufen. Von der habe er erstmals erfahren, dass das Mädchen erst zwölf Jahre alt war. Er bekam dann Kontakt-Verbot.

Die inzwischen 15 Jahre alte Schülerin bestätigte gestern, dass die Mutter ihr danach den Kontakt zum Angeklagten verboten habe. Aber sie habe sich nicht daran gehalten. Schließlich gab der 24-Jährige zu, auch nachdem er das richtige Alter der Schülerin kannte, noch den Beischlaf mit ihr ausgeübt zu haben. Und als dieses Verfahren bereits lief, habe er sich noch 2015 an der 13-Jährigen vergangen.

Am Ende schloss sich das Gericht nicht dem Verteidiger an, der von einem minder schweren Fall gesprochen hatte, sondern verurteilte den 24-Jährigen, der aus schwierigen familiären Verhältnissen stammt, zu der Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Dabei berücksichtigte das Gericht das Geständnis.

(RP)
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