Mönchengladbach Tagebau: Die Stadt wehrt sich gegen Leit-Entscheidung zu Garzweiler II

Mönchengladbach · Die Abbaulinie führt nur 100 Meter an Wanlo vorbei. Außerdem gibt es keine Angaben zu möglichen Folgen und Auswirkungen des Abbaus.

Die Bürger von Holzweiler können feiern. Das Dorf bei Erkelenz wird nicht nur von den Braunkohlebaggern verschont, sondern erhält zudem einen breiten Puffer zur Abbruchkante. 400 Meter sollen es sein. In Wanlo sollen es dagegen nur 100 Meter sein. Das hat die Landesregierung in der so genannten Leit-Entscheidung zum Tagebau Garzweiler II festgelegt, die am kommenden Dienstag, 29. September, ab 18 Uhr in der ERKA-Halle in Erkelenz präsentiert werden soll. Die Stadt Mönchengladbach wird am Termin in Erkelenz teilnehmen und ruft ihre Bürger auf, dabei zu sein, die kritische Position der Stadt zu unterstützen und auch im anschließenden Online-Verfahren zu den Leit-Entscheidungen ihre Interessen zu vertreten. Denn der Entwurf der Landesregierung ignoriere weitgehend Forderungen aus Mönchengladbach.

Beispiele: Warum wird der Ortslage Wanlo nicht die gleiche Wertschätzung wie Holzweiler entgegengebracht? "Die Stadt hat ihre Forderung nach einer 500 m-Distanz des Tagebaus zum letzten Gebäude im Ort vorgebracht. Misst die Landesregierung hier mit zweierlei Maß?", hieß es gestern aus der Pressestelle. In der Leitentscheidung fehlten außerdem Aussagen zum jährlichen energiepolitischen Monitoring, das den Bedarf an Braunkohlestrom nachweist. Dies ist umso wichtiger, als der Tagebau zwar in verkleinerter Form, aber dennoch bis 2045 weiterlaufen soll. Unter dem Vorbehalt der Verhinderung bzw. Verringerung von Auswirkungen fordere Mönchengladbach eine schnellere, jedoch geordnete Beendigung des Tagebaus.

Auch zur Frage, wie den betroffenen Kommunen Schadensersatz zum Beispiel für ausfallende wirtschaftliche Entwicklungen oder die Verkehrsbelastungen durch die Umgehung des Tagebaus geleistet wird, findet sich im Entwurf keine Aussage.

Zu den Ewigkeitskosten, die sich für die Kommunen ergeben werden, finde sich ebenfalls im Entwurf nichts, obwohl sie absehbar seien -etwa durch das Zusammenspiel von Bergsenkungen und zukünftige bauwerksschädliche Grundwasseranstiege, chemische Veränderungen des Grundwassers durch mineralisiertes Kippenwasser, Restseebefüllungs- und -unterhaltungskosten oder Kosten für die Versickerung bis zur endgültigen Einstellung des Grundwasserspiegels.

Über zwei Monate soll die Öffentlichkeit ab Dienstag die Möglichkeit bekommen, sich zu der Leitentscheidung zu äußern.

(gap)
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