Mönchengladbach Tankstellenräuber verklagt das Land nach Schuss in den Hoden

Mönchengladbach · Weil er bei einem Tankstellenüberfall von einem Polizisten angeschossen wurde, verlangt ein zu sechs Jahren Haft verurteilter Räuber Schmerzensgeld. Zuerst wollte der Verletzte über seinen Anwalt den Polizeibeamten belangen.

Mönchengladbach: Polizist schießt Tankstellenräuber an
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Foto: Theo Titz

Das Gericht in Mönchengladbach befand aber, dass der Polizist nicht der richtige Beklagte ist. Denn der Beamte war im Dienst, als er die Schüsse abgab. Und in diesem Fall haftet eigentlich nicht er, sondern der Arbeitgeber, also in diesem Fall das Land NRW. Und so wurde die Klage jetzt abgeändert. Entschieden ist noch nichts. Die Klage muss noch dem Innenministerium zugestellt werden.

10 000 Euro Schmerzensgeld will der Tankstellenräuber. Der 23-Jährige habe noch immer Schmerzen und müsse deshalb schmerzlindernde Mittel nehmen, heißt es in der Begründung.

Nur elf Tage nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft hatte der damals 21-Jährige die Tankstelle an der Duvenstraße überfallen. Als das erbeutete Geld aufgebraucht war, versuchte er es ein zweites Mal. Doch dieses Mal lag die Polizei auf der Lauer. Sie war vorgewarnt worden, weil der junge Mann beim Ausbaldowern aufgefallen war.

Am 23. Juli 2012, kurz vor Mitternacht, betrat der Mann mit den auffallenden Silberschuhen, die er schon beim ersten Überfall trug, den Kassenraum der Shell-Tankstelle an der Duvenstraße. Der 23-Jährige war maskiert, und er hatte ein großes Küchenmesser dabei. Kaum hatte er die Waffe gezückt und "Überfall" gerufen, sprang ein Polizist aus einem Nebenraum und rief: "Polizei. Stehen bleiben!" Als der Täter flüchten wollte, schoss der Beamte. Zwei Schüsse sollen abgefeuert worden sein. Der Räuber wurde im Gesäß und im Intimbereich getroffen. Er musste später im Krankenhaus operiert werden. Ein Hoden wurde entfernt.

Gegen den Beamten war zunächst wegen einer möglichen Körperverletzung ermittelt worden. Doch das Verfahren wurde eingestellt "mangels hinreichenden Tatverdachts". Die Bilder aus der Überwachungskamera in der Tankstelle hatten keinen Aufschluss geben können.

Im Prozess gegen den 23-Jährigen hatte dieser seine Taten schon zu Beginn ohne Wenn und Aber zugegeben. Auch sein Komplize, der das Fluchtauto fuhr, war geständig. Er kam mit einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung davon.

(RP)
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