Mönchengladbach Toter Radfahrer: Gab Dachdecker die Tat zu?

Der 28-jährige Dachdecker, der in der Nacht zum 28. April auf der Gladbacher Straße einen Radfahrer angefahren und liegen gelassen hat, ohne sich um das schwer verletzte Opfer zu kümmern, verfolgte die Zeugenaussagen von Kollegen und Freunden schweigend.

 Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Foto: ddp, ddp

Weil der Radfahrer gegen fünf Uhr morgens seinen schweren inneren Verletzungen erlag, muss sich der 28-jährige Transporterfahrer unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und versuchten Mordes vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht verantworten.

Durch Zufall davon erfahren

Bisher hat der Angeklagte die Tat nicht zugegeben. Deshalb könnte die Aussage eines früheren Kollegen und Freundes prozessentscheidend sein. Der 32 Jahre alte Dachdecker hatte in den Jahren 2002 bis 2004 zusammen mit dem Angeklagten in einer Firma gearbeitet.

Der frühere Chef der beiden ist der Besitzer des Transporters, den der Angeklagte vor dem Unfall als Firmenfahrzeug benutzen durfte. Vom Unfall habe er erst ein paar Tage später durch "einen dummen Zufall" erfahren, so der 32-jährige Zeuge im Gerichtssaal.

Am 1. Mai bekam der Dachdecker Besuch vom Angeklagten und dessen Kollegen. Ein Telefonanruf unterbrach die Unterhaltung. Dabei erfuhr der Gastgeber von dem Unfall, bei dem "einer totgefahren worden sei". Der 32-Jährige berichtete seinen Gästen von dem Inhalt des Telefonates.

"Plötzlich schrie der Kollege meinen Freund an: ,Hast du den Jungen über den Haufen gefahren' ?", erinnerte sich der Zeuge. Der derart beschuldigte Freund habe wie versteinert gewirkt. Dann habe er leise "Ja" gesagt. Danach habe man zu dritt schweigend zusammengesessen, bis der Freund und dessen Kollege die Wohnung verlassen hätten.

Kurz danach wurde der Transporterfahrer festgenommen. Diese Aussage hatte der Zeuge bei der Polizei unterschrieben. Am Montag wollte er sich allerdings an das "Ja" nicht mehr so recht erinnern. Der Freund habe damals nur etwas Unverständliches gemurmelt. Deshalb will das Schwurgericht demnächst Vernehmungsbeamte als Zeugen laden.

Der frühere Chef des Angeklagten, für den der 28-Jährige zuletzt als Aushilfe tätig war, schilderte den Dachdeckergesellen als zuverlässigen Mitarbeiter. Dass der Fahrer des Firmentransporters ohne Führerschein unterwegs war, will der Dachdeckermeister nicht gewusst haben.

Er habe dem Gesellen vertraut, meinte er gestern. Einem Polizeibeamten, der an der Festnahme des Angeklagten beteiligt war, hatte der 28-Jährige sinngemäß erklärt: "Ich bin gefahren und habe allein im Transporter gesessen." In der Aprilnacht habe er geglaubt, gegen ein Warnschild gefahren zu sein.

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