Mönchengladbach Trio wegen bandenmäßigen Drogenhandels vor Gericht

Mönchengladbach · Auch am zweiten Verhandlungstag begann der Prozess vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts unter auffälligen Sicherungsmaßnahmen mit mehreren Justizwachtmeistern und Polizeibeamten. Die drei Mönchengladbacher, angeklagt wegen bandendmäßigen Drogenhandels, duckten sich hinter ihren Anwälten. Justizwachtmeister hatten die 23 und 36 Jahre alten Männer aus der Untersuchungshaft in den Schwurgerichtssaal des Mönchengladbacher Landgerichts geführt.

Von Anfang 2014 bis Februar 2015 soll das angeklagte Trio mit Amphetaminen und Marihuana bandenmäßig gehandelt haben. Die Männer sollen in den Niederlanden und im Bereich Viersen jeweils bis zu zwei Kilogramm Marihuana und bis zu fünf Kilogramm Amphetamin besorgt haben. Am ersten Prozesstag hatten die Mönchengladbacher zunächst nur ihre oft schwierigen familiären Verhältnisse geschildert.

Gestern erklärte sich das Trio bereit, zu den Vorwürfen des Staatsanwalts auszusagen. Dabei nahmen die Männer bei ihren geständigen Schilderungen auch die Hilfe ihrer Verteidiger in Anspruch. So verschwieg der Anwalt des 36-jährigen Angeklagten nicht, dass sein Mandant in der Vergangenheit Mitglied der Rockerszene gewesen sei und mit dieser Szene seit seiner Kindheit sympathisiert habe. Bereits zu Prozessbeginn hatte sich der Angeklagte darüber beschwert, dass er in Deutschland nie eine Arbeitserlaubnis bekommen habe, nachdem er 1989 als Staatenloser aus Beirut nach Mönchengladbach gekommen war.

Vor den gemeinsamen Drogengeschäften habe er den 23-jährigen Mitangeklagten kennengelernt. Seine Aufgabe sei es gewesen, Drogen in Holland zu bestellen und zu besorgen. Er habe auch Geld nach Holland gebracht. Ein ebenfalls 23 Jahre alter Mitangeklagter erinnerte sich im Gerichtssaal, dass er im Freundeskreis kleine Drogenmengen verkauft habe.

Der Prozess wird fortgesetzt.

(RP)
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