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Mönchengladbach Tritte gegen Stromkasten: Ein 19-Jähriger steht nun vor Gericht

Mönchengladbach · Ein Mönchengladbacher musste sich gestern wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung vor dem Jugendschöffengericht verantworten. In der Nacht zum 14. März war der 19-Jährige, der noch von Mutters Unterstützung lebt, mit seinen Begleitern mitten in Viersen aufgefallen. Neben seinem Verteidiger saß er gestern allein auf der Anklagebank.

Der Angeklagte zeigte sich durchaus aussagebereit. Ein Geständnis war das jedoch nicht, an was er sich da gestern erinnerte: "Wir hatten uns damals in Viersen getroffen und Bier und Wodka getrunken. Meine beiden Freunde traten plötzlich gegen die Kästen". Er habe mit ihnen geschimpft: Sie sollten den Mist doch lassen. Von einer eigenen Tatbeteiligung war allerdings nicht die Rede.

Ganz anders erinnerte sich ein Polizeibeamter(55), der in der Nähe des Tatortes wohnt und damals zwischen 2 und 3 Uhr nachts durch Krach und grölende Stimmen wachgeworden war. "Ich stand in der Märznacht auf der gegenüberliegenden Straßenseite und sah, wie die sichtlich alkoholisierten jungen Männer mit leeren Bierflaschen um sich warfen", sagte der Polizist gestern vor Gericht. "Dann trat einer gegen den großen grauen Schaltkasten, bis er schief stand. Zwei beschädigten anschließend mit Tritten einen Stromkasten, bis er defekt war. Anschließend zogen sie weiter. Vor einer Straßenlaterne blieben sie wieder stehen. Jetzt trat einer vor die Laterne, bis das Licht ausging", schilderte der Beamte im Gerichtssaal seine nächtlichen Beobachtungen.

Als die inzwischen verständigten Kollegen eintrafen, saßen die Drei an einem Bürgersteig, ergänzte der Zeuge. Ob sich alle drei an der Sachbeschädigung beteiligt hatten, konnte der 55-jährige Polizeibeamte gestern nicht mehr sagen. Deshalb muss einer der Tatbeteiligten demnächst im Gerichtssaal erscheinen und als Zeuge aussagen. Inzwischen ist bekanntgeworden, dass der junge Mann diesmal nicht geladen werden konnte, weil er in einer Drogenentgiftung behandelt wird. Der Prozess wird am 28. Oktober 9 Uhr fortgesetzt.

Die brutalen Tritte der betrunkenen jungen Männer gegen zuvor unbeschädigten Schaltkästen und eine Straßenlaterne haben immerhin einen Schaden von 2000 Euro angerichtet. Deshalb sollten Angeklagte den Text im Strafgesetzbuch beachten: "Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Als der 19-jährige Mönchengladbacher von dem Fortsetzungstermin vor Gericht hörte, reagierte er sichtlich verlegen und schweigend.

(RP)
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