Mönchengladbach Ulrich Elsen: Sonderfälle in Gestaltungssatzung aufnehmen
Mönchengladbach · Die Gestaltungsrichtlinie für Rheydt ist seit gut einem Jahr beschlossen. Nun wird sie wieder auf die politische Tagesordnung kommen. "Wir müssen im begründeten Einzelfall über individuelle Lösungen zumindest sprechen können unter Beibehaltung der großen Zielsetzung", sagt Bürgermeister Ulrich Elsen (SPD). Deswegen solle der Planungs- und Bauausschuss noch einmal über einen Passus diskutieren, der dies ermöglicht.
Hintergrund ist der Fall des Rheydter Juweliers Ralf Winkels, der vor seinem neuen Geschäft am Harmonieplatz Blumenkübel aufstellen will als Ergänzung zu seinen Sicherungsmaßnahmen am Geschäft selbst. Dies hat die Stadt verboten mit Verweis auf die Gestaltungsrichtlinie und die übrige Nutzung des Harmonieplatzes. Winkels wollte die Kübel selbst anschaffen und pflegen und direkt neben vorhandene Sitzbänke vor seinem Schaufenster aufstellen. Die Gestaltungsrichtlinie erlaubt das nicht. "Das kann nicht sein", sagt Elsen. "Es muss die Möglichkeit geben, solche Dinge im Dialog zu klären. So kann die Verwaltung aber gar nicht anders handeln." Es ginge ihm nicht darum, wilde Blumenkästen zuzulassen. Elsen: "Aber wir müssen Raum für Ausnahmelösungen geben, die der Lebensrealität entsprechen."
Auf Ähnliches haben sich vor zwei Wochen bereits Vertreter aus Politik, Handelsverband, Citymanagement, IHK und Gastronomie verständigt. In einer Austauschrunde verständigte man sich darauf, dass die Politiker die Idee eines Austauschkreises und einer Öffnungsklausel zur Werbeanlagensatzung und Gestaltungsrichtlinie in den politischen Gremien vorstellen. Die Klausel solle entsprechende Sonderlösungen überhaupt erst ermöglichen, und der Austauschkreis darüber beraten, zwischen Verwaltung und Betroffenen vermitteln, mindestens aber über allgemeine Gestaltungs- und Planungsthemen diskutieren.