Bundesgerichtshof hat entschieden Urteil gegen Ex-Vorsänger von Borussia ist rechtskräftig

Mönchengladbach · Nach gefährlichen Tritten ins Gesicht eines Fans war Nils B. zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Nach einer Revision hat jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden: Das Urteil gegen Nils B. ist rechtskräftig.

Borussia Mönchengladbach: Ultra wegen versuchten Totschlags vor Gericht
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Ultra wegen versuchten Totschlags vor Gericht

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Foto: Reichartz,Hans-Peter

Die Attacke im Borussia-Stadion hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Nach einer Rangelei in der Nordkurve trat der Vorsänger von Borussia Mönchengladbach, Nils B., einem anderen Fan derart ins Gesicht, dass dieser lebensgefährlich verletzt wurde. Dies geschah am 20. Dezember 2015 kurz vor Anpfiff der Bundesligapartie Borussias gegen Darmstadt 98. Das damals 37-jährige Opfer hatte damals eine Hirnblutung mit Hirnödem erlitten. Außerdem wurde seine Zahnprothese durch den Tritt zerbrochen, Teile davon steckten im Rachen des Opfers. Mit lebensgefährlichen Verletzungen wurde der Angegriffene in die Uni-Klinik nach Düsseldorf geflogen werden und kam auf die Intensivstation.

Ein Jahr später wurde Nils B. wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt. Eine Bewährungsstrafe kam für die Richter nicht in Frage. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen der "extrem rücksichtslosen und brutalen" Tat sogar vier Jahre Haft wegen versuchten Totschlags gefordert. Sowohl der Verteidiger von Nils B. als auch der Staatsanwalt hatten nach dem Urteil Revision eingelegt. Dem einen war das Urteil zu mild, dem anderen zu hart.

Jetzt hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden: Das Urteil gegen Nils B. ist rechtskräftig. Das teilte Jan-Philip Schreiber, Sprecher des Mönchengladbacher Landgerichts, am Dienstag mit.

Nils B. (30) galt bis zu der gefährlichen Attacke im Stadion als so etwas wie ein Vorzeige-Fan. Der Mann aus der Ultra-Szene engagierte sich in verschiedenen sozialen Fan-Projekten. Er kommt aus einer guten Familie, hat studiert, war nicht vorbestraft. Nils B. hatte sich noch am Tattag der Polizei gestellt. Allerdings erst während der zweiten Halbzeit. Bis dahin hatte der Mann noch seinen Job als Einpeitscher erfüllt und am Zaun mit dem Megafon die Fangesänge angestimmt.

Das Strafmaß für Nils B. hätte härter ausfallen können. Aber die Richter erkannten an, dass Nils B. sich mit dem 37-Jährigen auf einen Täter-Opfer-Ausgleich eingelassen hatte. In dem Gespräch hatten beide vereinbart, dass der Ex-Vorsänger 8000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlt. Außerdem hatte sich Nils B. bei dem 37-Jährigen entschuldigt.

(gap)
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