Mönchengladbach Urteil im Pier-Prozess erwartet

Mönchengladbach · Mit dem Medizinskandal am Klinikum Wegberg befasst sich am Montag erneut das Mönchengladbacher Landgericht. Voraussichtlich zum letzten Mal, denn um 12 Uhr wollen die Richter das Urteil verkünden.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den ehemaligen Chefarzt und Besitzer der Klinik eine vierjährige Haftstrafe gefordert. Außerdem soll gegen den Mediziner ein fünfjähriges Berufsverbot verhängt werden. Er habe sich der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung mit Todesfolge und der gefährlichen und vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht, hieß es.

Insgesamt seien 15 Patienten durch von Dr. Arnold Pier verantwortete Behandlungsmethoden geschädigt worden. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Mediziner unter anderem Zitronensaft als Desinfektionsmittel eingesetzt und gesunde Organe entfernt. In Selbstüberschätzung habe er auf die Konsultation von Experten verzichtet.

Geständnis abgelegt

Der Medizinskandal war durch eine anonyme Anzeige an die Öffentlichkeit gelangt. Erst kurz vor den Plädoyers hatte der Arzt ein Geständnis abgelegt. Darin bedauerte er seine Fehler und nannte Arbeitsüberlastung als Ursache. Um das Geld sei es ihm nicht gegangen. Im Gegenzug für ein Geständnis hatte das Gericht dem Angeklagten eine Haftstrafe von maximal viereinhalb Jahren in Aussicht gestellt. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt. Vertreter der Nebenklage forderten ein lebenslanges Berufsverbot für den Arzt. Die Hauptverhandlung gegen Dr. Pier vor dem Landgericht Mönchengladbach dauert bereits eineinhalb Jahre.

(RP)
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