Mönchengladbach Vergewaltiger muss für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis

Mönchengladbach · Der Angeklagte zwang die jungen Frauen außerdem, Handyverträge abzuschließen. Anschließend blieben die Opfer auf den Kosten sitzen.

Wegen Vergewaltigung und gewerbsmäßigen Betruges in acht Fällen saß der junge Mönchengladbacher Pass gestern auf der Anklagebank vor dem Schöffengericht. Zur Person sagte der 21-Jährige bereitwillig aus. Nach dem Realschulabschluss habe er nie eine Ausbildung abgeschlossen, gab der Angeklagte zu. Ebenso eifrig erklärte er, schon jahrelang Alkohol, Cannabis und auch Kokain zu konsumieren. Zur Zeit lasse er sich freiwillig in einer sozialtherapeutischen Einrichtung behandeln.

Als es um die Vergewaltigungsvorwürfe ging, wechselte der mehrfach vorbestrafte Mönchengladbacher jedoch sein Aussageverhalten. "Das war keine Vergewaltigung. Die junge Frau hat am 6. Juli 2014 bei mir übernachtet, als meine Eltern in Urlaub waren. Das war mehrfacher einvernehmlicher Sex", behauptete der Angeklagte.

Kennengelernt habe man sich beim Chatten. Ganz anders erinnerte sich dagegen gestern die 19 Jahre alte Schülerin aus Bedburg. Man habe sich damals zum ersten Mal getroffen. "Der Mönchengladbacher kam nett rüber. Wir haben auch über möglichen Sex geredet. Ich schrieb ihm, dass ich mir das vorstellen könne", so die 19-jährige Zeugin im Gerichtssaal.

Er habe sie bei dem Treffen von der Bushaltestelle abgeholt. Nach ersten Küssen habe er dann ihre Hose geöffnet. "Lass das, ich möchte das nicht", habe sie reagiert. "Stell dich nicht so an, da musst du jetzt durch", habe der Angeklagte geantwortet und sie dann vergewaltigt. Die Wohnung verließ die junge Frau nicht, weil sie ihren Eltern gesagt hatte, sie übernachte bei einer Freundin.

Am nächsten Tag habe der Angeklagte sie gezwungen, Krefelder Mobilfunk-Geschäfte zu betreten und diverse Handyverträge abzuschließen, erzählte das Opfer. "Jetzt kannst du nach Hause gehen. Die Verträge werden gelöscht", soll er die eingeschüchterte 19-Jährige schließlich verabschiedet haben. Tatsächlich verkaufte der Angeklagte die Handys. Der Vater der Schülerin erstattete später Anzeige.

Mit dem Versprechen, sie könne damit Geld verdienen, veranlasste der Angeklagte auch eine weitere junge Frau, eine Studentin, zu diesen Betrügereien. Laut psychologischem Gutachten ist der Angeklagte strafrechtlich voll verantwortlich. Zur Tatzeit habe der 21-Jährige weder Alkohol noch Drogen konsumiert, so der Sachverständige. Das Schöffengericht verurteilte ihn schließlich wegen Vergewaltigung und gewerbsmäßigen Betruges in acht Fällen zu drei Jahren und drei Monaten Haft.

(RP)
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