Mönchengladbach Vergewaltigung in der Ehe: fünfeinhalb Jahre Haft

Mönchengladbach · Der beschuldigte Mann legte kein volles Geständnis ab, er hatte lediglich Schläge gegen seine Frau bedauert.

Am Ende des Prozesses vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts waren sowohl die Staatsanwältin als auch die Richter überzeugt, dass die Ehefrau (25) des Angeklagten die Vergewaltigungsvorwürfe nicht erfunden hat. In einer sachlichen Aussage und keineswegs hasserfüllt habe die 25-Jährige den Ehemann und Vater ihrer vier Kinder belastet, erinnerten sich Vernehmungsbeamte im Gerichtssaal.

Ihr Mann (40), der wie sie aus Afghanistan stammt, habe sie mehrmals mit Gewalt und gegen ihren Willen zum Beischlaf gezwungen. Als die Frau am 23. August 2013 die Polizei rief, erlebte ein Beamter den Wutausbruch des 40-jährigen Angeklagten. Der Ehemann habe die Mutter der Kinder gewürgt und schließlich noch die älteste Tochter geschlagen, als sich das Mädchen einmischen wollte. Die Frau und die Kinder kamen ins Frauenhaus. Ein vollständiges Geständnis hatte der Angeklagte im Gerichtssaal nicht abgegeben. Er hatte lediglich bedauert, seine Frau geschlagen zu haben. Das sei ein Fehler gewesen. Ansonsten war er offensichtlich überzeugt: "Das war keine Vergewaltigung, das mein gutes Recht."

Sie sei im Kindesalter gegen ihren Willen verheiratet worden, hatte die Frau gesagt. Sie war 14 Jahre alt, als der Mann sie im Iran als 27-Jähriger heiratete. Später musste das Ehepaar das Land verlassen. Die Familie landete in Griechenland. Der Ehemann bezahlte Schlepper. Im Dezember 2011 kam die Frau mit drei Kindern nach Deutschland. Im April 2013 kam der Angeklagte mit der ältesten Tochter in der Bundesrepublik an. Auf dem Wege der Familienzusammenführung hatte die 25-Jährige dabei geholfen. In Mönchengladbach stellte der Angeklagte bald fest, dass sich seine Frau verändert, sich emanzipiert hatte. Damit kam er offensichtlich nicht zurecht. "Da stießen zwei unterschiedliche Kulturkreise aufeinander", hieß es im Plädoyer der Staatsanwältin. Die Anklagevertreterin forderte eine fünfjährige Haftstrafe für den Angeklagten.

Am Ende verurteilte das Gericht den 40-Jährigen wegen Vergewaltigung in neun Fällen und in einem Fall wegen Körperverletzung zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft. In der Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende Helmut Hinz noch einmal auf den nicht alltäglichen Fall ein. Der Angeklagte habe seine Ehefrau in Deutschland genauso wie in Afghanistan behandelt: "Sie ist mein Eigentum, ich kann mit ihr machen, was ich will, notfalls mit Gewalt." Bereits nach der Ankunft in Gladbach habe der Angeklagte die Frau vergewaltigt, war das Gericht überzeugt. Doch nach und nach habe sich die 25-Jährige gewehrt.

(RP)
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