Mönchengladbach Vergewaltigungs-Prozess gegen 30-Jährigen eröffnet

Mönchengladbach · Ihm werden zudem Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.

Gestern Morgen hat das Schöffengericht in Mönchengladbach die Geschehnisse in der Nacht vom 20. auf den 21. November 2015 erörtert. Demnach soll ein 30-jähriger Marokkaner, der derzeit in Haft ist, nach einem Discobesuch in der Erkelenzer Diskothek "Auditorium" eine 32-jährige Frau auf dem Nachhauseweg verfolgt, anschließend vergewaltigt, bestohlen und dazu einen versuchten körperlichen Angriff auf einen Polizeibeamten verübt haben.

Der Angeklagte wollte in der Hauptverhandlung keine Fragen beantworten, setzte sich aber in einer durch seine Verteidigerin verlesenen Erklärung gegenüber den erhobenen Vorwürfen zur Wehr. Er habe die Frau in der Diskothek kennengelernt und im Einvernehmen mit ihr zusammen das "Auditorium" verlassen. Er ließ zudem verlauten, dass er zu keinem Zeitpunkt das Gefühl hatte, gegen den Willen der Frau zu handeln und dass diese selbst Anzeichen zum Einverständnis sexueller Handlungen gegeben hätte.

Das 32-Jährige Opfer erklärte während ihrer Zeugenaussage, sich aufgrund ihres hohen Alkoholkonsums an einige Teile des Abends nicht mehr erinnern zu können, jedoch sei alles, was passierte, gegen ihren Willen geschehen. Sie habe sich verfolgt gefühlt und wurde dann blitzartig von hinten attackiert, festgehalten und im Intimbereich einige Sekunden lang berührt. Nachdem die Zeugin sich zur Wehr setzte und ein Gerangel mit dem Angeklagten entstand, soll dieser ihre Wertsachen entwendet und den Tatort verlassen haben, als zwei Männer die Rangelei bemerkt hatten.

Die Zeugin rief nach dem Übergriff die Polizei, die im weiteren Verlauf der Nacht den Angeklagten auf der Straße tatsächlich identifizieren konnte. Beim Versuch der Festnahme und Inhaftierung soll sich der Mann heftig gewehrt und versucht haben, einem Beamten mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Dieses Vorhaben bestätigte der Polizeibeamte bei der gestrigen Verhandlung.

Weitere Polizeibeamte sowie zwei Türsteher der Erkelenzer Diskothek wurden ebenfalls als Zeugen vernommen. Die beiden Männer, die am Tatort eintrafen, konnten gestern nicht vernommen werden. Einerseits war ein Zeuge nicht zur Verhandlung erschienen, der zweite wurde durch einen Verwaltungsfehler nicht geladen. Am 13. April sowie am 4. Mai wird die Verhandlung fortgesetzt.

(seu)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort