Mönchengladbach Verkündungstermin nach Hoden-Schuss vertagt

Mönchengladbach · Der 25-Jährige, der zweimal eine Tankstelle überfiel, und das Land befinden sich noch in Verhandlungen.

Mönchengladbach: Polizist schießt Tankstellenräuber an
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Foto: Theo Titz

Eigentlich sollte es gestern weitergehen im Zivilstreit, bei dem ein verurteilter Räuber um ein Schmerzensgeld nach einem Schuss in seinen Horden streitet. Doch der angesetzte Verkündungstermin wurde verschoben auf den 6. Dezember. Der Grund: Der Kläger und der Beklagte, in diesem Fall das Land NRW, befinden sich noch in Vergleichsverhandlungen.

Zum Hintergrund: Bei einem Überfall auf eine Tankstelle an der Duvenstraße wurde ein Räuber von einem Polizisten angeschossen. Die Kugeln trafen in den Hoden, der vor vier Jahren entfernt werden musste. Der mittlerweile zu sechs Jahren Haft verurteilte Täter klagte daraufhin auf Schmerzensgeld. 10.000 Euro wurden vom Arbeitgeber des Polizisten, also dem Land NRW, verlangt.

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Foto: dpa

Die Forderung war bereits zu Beginn des ersten Verhandlungstags von Anwalt des heute 25-jährigen Häftlings auf die Hälfte heruntergeschraubt worden. Der Richter regte einen Vergleich an, um beiden Parteien einen zählen Rechtsstreit zu ersparen. Er schlug vor, dass der Räuber 2500 Euro erhalten soll.

Darüber sollten sich beide Parteien bis gestern Gedanken machen. Doch offensichtlich sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen.

Im Jahr 2012 hatte der damals 23-Jährige die Tankstelle an der Duvenstraße gleich zweimal hintereinander überfallen. Beim zweiten Mal lag die Polizei auf der Lauer, weil Angestellte den Räuber vorher auf dem Gelände entdeckt und den Notruf gewählt hatten. Der Polizist, der die Schüsse abgab, sagt, er habe aus Notwehr gehandelt. Der Räuber entgegnet, dass er den Beamten nicht bedroht habe. Er habe vielmehr sein Messer sofort fallengelassen und sei zur Tür gelaufen.

Zwischenzeitlich wurde übrigens bekannt: Der verurteilte Tankstellenräuber hat einen Gefängnisfreigang genutzt, um in vier Geschäfte an der Hindenburgstraße einzubrechen.

(RP)
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