Patrick Gilliand Verstöße gegen den Datenschutz werden teuer

Mönchengladbach · Datenschutz ist eine gute Sache. Wird jeder so unterschreiben. Was aber ab dem 28. Mai gilt, das bringt ganz neue Regeln mit: An diesem Tag tritt die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Für Unternehmer wie für Verbraucher werden neue Rechte und Pflichten verbindlich und Verstöße hart sanktioniert. Die Folgen der Verordnung erklärt Rechtsanwalt Patrick Gilliand, Mitglied im Expertenkreis Niederrhein im BVMW.

 Patrick Gilliand, Datenschutzexperte aus Mönchengladbach.

Patrick Gilliand, Datenschutzexperte aus Mönchengladbach.

Foto: M. Obst

Was ändert sich durch die neue europäische Verordnung?

Gilliand Mit der Europäische Datenschutzgrundverordnung wird der Datenschutz europaweit vereinheitlicht und gewinnt erheblich an Bedeutung. Durch die Europäische Datenschutzverordnung werden die Nutzerrechte der Verbraucher gestärkt. Nutzer haben künftig leichter Zugang zu den über sie gesammelten und gespeicherten Daten. Gesetzlich festgeschrieben ist nunmehr auch das "Recht auf Vergessen", das es dem Nutzer erleichtert, eine Löschung seiner personenbezogenen Daten zu erwirken.

Was bedeutet die Europäische Datenschutzgrundverordnung für Unternehmen?

Gilliand Viele Regelungen und Pflichten waren bereits im deutschen Datenschutzrecht enthalten. Mit der neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung wird der bekannte Pflichtenkatalog erweitert und die rechtlichen, betrieblichen und technisch-organisatorischen Anforderungen an den Datenschutz verschärft. Auf Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten oder speichern, kommen neue umfassende Informationspflichten zu.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung?

Gilliand Die maximale Geldbuße beträgt bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr; je nachdem, welcher Wert der höhere ist.

(angr)
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