Mönchengladbach Verurteilter Sexualtäter streitet neue Vorwürfe ab

Mönchengladbach · Sexueller Missbrauch von Kindern wird ab Freitag vor Gericht verhandelt. Der Angeklagte hatte das Opfer im Musikverein kennengelernt. Dabei war er schon wegen ähnlicher Vorwürfe verurteilt, aber noch nicht in Haft.

Auf dem Foto lächelt der heute 45-Jährige. Er kniet inmitten von weiteren Mitgliedern des Musikvereins, ein Gruppen foto. Mit vielen Kindern. Und keiner ahnt, dass der Mann in ihrer Mitte ein bereits wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Sexualstraftäter ist, der nur auf den Beginn seiner Haftstrafe wartet. Und der sich in der Zwischenzeit erneut an einem Kind aus dem Musikverein vergangen haben soll. Im April dieses Jahres wurde der Gladbacher verhaftet, und am kommenden Freitag beginnt nun der Prozess vor der zweiten großen Strafkammer im Mönchengladbacher Landgericht. Sexuellen Missbrauch von Kindern in zehn Fällen wirft die Staatsanwaltschaft dem Gladbacher nun vor.

Die Vorwürfe sind ungeheuerlich: Der Mann soll im November 2014 die Notlage einer anderen Familie aus dem Verein ausgenutzt haben, um sich an dem damals elfjährigen Jungen zu vergehen. Weil die Mutter der Familie ins Krankenhaus musste, bot der Angeklagte an, den Jungen in der Zeit zu betreuen. Dann soll es zwischen dem 12. und 16. November 2014 zu insgesamt neun sexuellen Übergriffen gekommen sein. Der Angeklagte soll den Jungen im Intimbereich mehrmals und intensiv berührt haben, ihn dabei mehrfach im Auto auf seinen Schoß gesetzt haben. Außerdem ist ein weiterer sexueller Übergriff aus dem Jahr 2010 auf einen damals zwölfjährigen Jungen angeklagt. Der 45-Jährige bestreitet die Vorwürfe, sagte sein Verteidiger Heribert Kayenburg gestern unserer Redaktion. Er werde sich vor Gericht zur Sache nicht äußern.

Deshalb müssen die Kinder als Belastungszeugen vor Gericht aussagen. Sie sind zum ersten Verhandlungstermin am 14. Oktober als Zeugen geladen. Ob sie dabei im Gerichtssaal dem Angeklagten gegenübertreten werden oder in einem separaten Raum vernommen und per Videoanlage zugeschaltet werden, ist noch offen. Klar dürfte aber sein, dass die Öffentlichkeit für die Aussagen ausgeschlossen wird. Im weiteren Verlauf des Prozesses sind die Eltern des damals Elfjährigen als Zeugen geladen. Sie vertreten ihren Sohn auch als Nebenkläger in dem Verfahren. Psychologe Dr. Martin Albrecht, der auch schon im spektakulären Fall Mirco den Angeklagten begutachtet hatte, wird den Prozess als Gutachter begleiten. Von seiner Einschätzung dürfte auch abhängen, ob es im Falle einer Verurteilung sogar zu einer Sicherungsverwahrung kommt. Insgesamt vier Verhandlungstage sind bisher vorgesehen.

Der Angeklagte kennt das sehr gut. Im Januar 2014 wurde er bereits wegen sexuellen Missbrauchs seines Stiefsohns vom Landgericht Mönchengladbach zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) rügte danach das Strafmaß, nicht aber den Schuldspruch - mit der Folge, dass der Mann auf freiem Fuß blieb und im April 2014 den Musikverein mitgründen konnte. Im November 2014 soll es dann zu den Übergriffen gekommen sein, die nun angeklagt sind. Im April 2015 wurde auf Geheiß des BGH das erste Urteil erneut in Mönchengladbach verhandelt und endete wieder mit der Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Wieder rügte der BGH die Strafzumessung, der Schuldspruch blieb aber rechtskräftig. Die Karlsruher Richter verwiesen den Fall ans Landgericht Düsseldorf. Dort muss die Strafe erneut verhandelt werden. Einen Termin gibt es aber noch nicht.

(RP)
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