Mönchengladbach Viele Hunde, hohe Steuer

Mönchengladbach · Weil in der Stadt im Vergleich zur Einwohnerzahl sehr viele Hunde gehalten werden, muss der Halter tiefer in die Tasche greifen. Mit einer hohen Hundesteuer soll die Anzahl der Vierbeiner eingedämmt werden.

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Foto: RP, Thomas Lammertz

Stichtag für alle Hundebesitzer : der 15. Februar. Dann muss für Pudel, Terrier, Dogge und Co. die Steuer für dieses Jahr bezahlt werden. 120 Euro werden bei dem Tierfreund fällig, der einen Vierbeiner besitzt. Das ist mehr, als in vielen anderen Städten. Der Grund für die teure Tierliebe: In Mönchengladbach gibt es sehr viele Hunde. "Und durch eine hohe Steuer wollen wir wir die Anzahl eindämmern", sagt Gisela Kallweit vom Steueramt.

Je mehr Hunde, desto teurer

Nach der Anzahl der Hunde und der Einwohner einer Stadt wird die Höhe der Steuer berechnet. Anders als in anderen Städten wird bei den Kosten kein Unterschied zwischen Größe und Rasse gemacht. Wohl aber in der Anzahl der Hunde. Je mehr Bellos, desto teurer: Ab dem zweiten Hund kommen 144 Euro pro Tier auf den Halter zu, beim dritten werden es 180 Euro. Eine weitere Maßnahme, damit die Hundehaltung in der Stadt nicht Überhand nimmt.

12 000 registrierte Hundebesitzer leben in Mönchengladbach, die Zahl ist seit Jahren stabil. In der Stadt sind 124 Hunde nach § 3 des Landeshundegesetzes, so genannte Kampfhunde wie American Staffordshire Terrier, Bull Terrier oder Mastiff, angemeldet. Dazu kommen 128 Hunde bestimmter Rassen, wie Rottweiler (§10).

Doch die Zahlungsmoral bei der Hundesteuer wird immer schlechter. Hauptursache dafür sei die hohe Arbeitslosigkeit in der Stadt: Die Menschen hätten schlicht kein Geld für die Hundesteuer, erklärt die Gisela Kallweit. Dabei kann es richtig teuer werden, wenn Hund und Herrchen ohne gültige Marke angetroffen werden: Verstöße gegen die Anmeldepflicht können mit Geldbußen bis 5000 Euro geahndet werden. Der Kommunale Ordnungsdienst hat im vergangenen Jahr 243 Ordnungswidrigkeiten von Hundebesitzern geahndet. Dazu gehören Verstöße gegen den Maulkorbzwang oder die Anleinpflicht ebenso wie das Hundehäufchen auf der Straße.

Ermäßigung bei der Steuer gibt's auf Antrag für Hundebesitzer mit geringem Einkommen, Leistungsempfängern und Studenten. Auch Jäger, Halter von Wachhunden und Schwerbehinderte zahlen unter bestimmten Voraussetzungen weniger. Die Hundebesitzer müssen - sofern sie keinen Dauerauftrag eingerichtet haben — bis zum Stichtag unter Angabe des Kassenzeichens die Steuer an die Stadtkasse zahlen. Aus Kostengründen gibt's nur bei Änderungen in der Steuersatzung einen Jahresbescheid, eine neue Hundemarke wird nur bei Verlust oder Beschädigung auf Anfrage zugesandt.

(RP)
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