Mönchengladbach Vier Monate Gefängnis für Weihnachtsmarkt-Bettler

Mönchengladbach · Eng neben seinem Verteidiger sitzend hörte der Angeklagte (38), wie die Staatsanwältin die Anklage verlas. Und die war nicht alltäglich. Der Gladbacher musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung mit gesundheitsschädlichen Stoffen vor dem Amtsgericht verantworten. Nach der Bekanntgabe der Anklage reagierte der 38-Jährige sofort. "Ja, ich war damals, am 30. November 2013 auf dem Weihnachtsmarkt. Dort haben mich drei Herren attackiert, zu Boden gebracht, geschlagen und getreten. Vergeblich habe ich sie angefleht, mich in Ruhe zu lassen. Als sie das nicht taten, habe ich mit Pfefferspray gesprüht", erinnerte sich der Mann.

"Aber Sie hatten doch Hausverbot", staunte die Richterin. Er habe geglaubt, das gelte nur für 24 Stunden, so der Angeklagte. Er sei schon früher bedroht worden. Deshalb habe er sich das Pfefferspray besorgt. Danach betrat der damalige Betreiber des Weihnachtsdorfes am Alten Markt (54) den Gerichtssaal. Plötzlich ging es in der Story von der gefährlichen Körperverletzung nicht mehr um drei Herren. Der Schausteller erkannte den Angeklagten. "Der ist oft auf dem Weihnachtsmarkt und bettelt die Leute an. Wenn sie ihm nicht den Euro geben, den er haben will, soll er sie angespuckt haben", so der 54-Jährige.

Dann erinnerte er sich an den Novembermorgen, als er gegen 10 Uhr morgens aus dem Glühweinstand kam: ",Du hast Hausverbot', wollte ich ihm sagen, und ihn an der Jacke packen, da besprühte er mich mit dem Pfefferspray." Andere hätten den Mann festgehalten. Er habe um Hilfe geschrien und sei dann ins Krankenhaus gekommen. Im Gerichtssaal erklärte der Zeuge, dass sich die Leute über den Angeklagten beschweren würden. Er würde sie belästigen. Auch im Real-Markt habe der Angeklagte Hausverbot.

Weitere Zeugen erinnerten sich ebenfalls, dass sie damals am Weihnachtsmarkt beobachtet hatten, dass der Angeklagte von drei Männern am Boden festgehalten wurde. "Allerdings habe ich den Anfang der Auseinandersetzung, die Pfefferspray-Szene, nicht gesehen", so berichtete eine 38-jährige Mönchengladbacherin. Die drei Männer seien dann allerdings verschwunden.

Am Ende forderte die Staatsanwältin für den 38-Jährigen eine Haftstrafe von vier Monaten. Zugleich wertete die Anklagevertreterin die Tat des Ein-Euro-Bettlers als minder schweren Fall. Doch dessen Vorstrafenregister enthält mehrere Eintragungen wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs. Deshalb war von Bewährung keine Rede mehr. Der Verteidiger forderte für seinen Mandanten Freispruch. Schließlich sei der 38-Jährige noch nie durch gewalttätiges Verhalten aufgefallen. Er habe sich damals nicht zu helfen gewusst, habe in Notwehr gehandelt. Doch das Gericht schloss sich der Staatsanwältin an und verurteilte den Mann zu vier Monaten Haft ohne Bewährung.

(RP)
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