Mönchengladbach Vier Monate Haft für Heroinsüchtigen

Mönchengladbach · Das Gericht verurteilte den Angeklagten, weil er sich am Hauptbahnhof Drogen beschafft hatte.

Der 36-jährige Mann, der 2000 aus Weißrussland in die Bundesrepublik gekommen war, saß gestern zwischen einem Dolmetscher und seinem Verteidiger im Saal A 28 vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht auf der Anklagebank. Die Staatsanwältin warf ihm Erwerb von Drogen und Beschaffen von Betäubungsmitteln vor. Laut Anklage soll sich der 36-Jährige am 1. November 2015 am Mönchengladbacher Hauptbahnhof von einem Dealer zwei Bubbles Heroin erworben und ihn dabei beobachtet haben, wie er das Rauschgift aus einem Versteck holte. Anschließend soll sich der Angeklagte aus dem Versteck mit 15 Bubbles Heroin selbst bedient haben.

Eine solche Tat wertet der Gesetzgeber als das "sich Beschaffen von Betäubungsmitteln". Auf diese Weise soll der Junkie damals an insgesamt 3,98 Gramm Heroin gelangt sein. Das wurde gestern im Gerichtssaal nicht bestritten. Allerdings schlug der Verteidiger dem Gericht eine Verfahrenseinstellung vor. Sein drogenabhängiger Mandant habe doch seit November 2016 in einem Obdachlosenheim einen Ein-Euro-Job und eine Wohnung bekommen. Außerdem habe er in einer Woche eine stationäre Entgiftung absolviert. Der Mandant sei auf einem guten Weg, so das Argument des Verteidigers.

Doch dann wurde vor Gericht bekannt, dass der Angeklagte unter anderem wegen Falschaussage und Beleidigung einer Richterin vorbestraft und seit 2014 unter Führungsaufsicht steht. Der 36-Jährige führe ein unstetes Leben, lege keine Drogenscreenings vor, halte Kontakte nicht ein und leiste nicht die Arbeitsstunden, die ihm Richter auferlegen, so der Bericht eines Bewährungshelfers.

Außerdem wurde von dem Angeklagten bekannt, dass er gesagt habe: "Empfehlen Sie mir was Schönes", als er aufgefordert wurde, Arbeitsstunden zu leisten. Diese Angaben bezweifelte allerdings der Verteidiger des Angeklagten. Dieser reagiert lediglich mit einer mürrischen Antwort: "Ich bin HIV-infiziert".

Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von vier Monaten. Von Bewährung könne allerdings bei den Vorstrafen keine Rede sein, so die Anklagevertreterin. Der Verteidiger bat noch einmal um eine Einstellung des Verfahrens.

Doch das Gericht schloss sich der Staatsanwältin an und verurteilte den 36-Jährigen wegen Erwerbs und des Beschaffens von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. Eine Bewährung sei ausgeschlossen, so der Richter in der Urteilsbegründung. Es gebe keine positive Prognose für den heroinsüchtigen Mann.

(RP)
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