Mönchengladbach Viereinhalb Jahre Jugendstrafe wegen Kindesmissbrauchs

Mönchengladbach · Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs, sexueller Nötigung von Kindern, Vergewaltigung und Körperverletzung hat die Erste Jugendkammer des Landgerichts am Dienstag einen Mönchengladbacher (21) zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Im Gerichtssaal hatte der frühere Kochlehrling das Geständnis, das er bereits bei der Polizei abgegeben hatte, ohne weiteres wiederholt. An fünf Mädchen im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren hatte sich der 21-Jährige im vergangenen Jahr vergriffen. Auf offener Straße hatte der einschlägig vorbestrafte Täter den Kindern aufgelauert, sie ins Gebüsch gezerrt und zu sexuellen Handlungen aufgefordert.

Mit dem Geständnis hatte der Angeklagte den kindlichen Opfern den Zeugenauftritt im Gerichtssaal erspart. Aber das Gericht wollte die Mütter der kleinen Mädchen hören. Sie sollten berichten, wie ihre Kinder die Angriffe verkraftet haben. Die Aussagen der Frauen machten erschreckend deutlich, was der 21-Jährige den Mädchen tatsächlich angetan hat.

So beschrieb eine 38-jährige Mutter ihre Tochter — vor der Tat — als lebensfrohes und aktives Kind. Der Mann habe sie am helllichten Tag quasi vor der Haustür mit einem Messer überfallen und ihr den Mund zugehalten, hatte sie bei der Polizei berichtet. "Ich komme wieder", habe der Angeklagte ihr gedroht und sie damit vollends verängstigt. Später wollte das Mädchen darüber nicht mehr reden. Sie musste jeden Tag zur Schule gebracht werden. Die Mutter berichtete außerdem von Schlafstörungen. Erst seit der Behandlung durch einen Therapeuten sei es besser geworden, so die Mutter.

Von ähnlichen Erfahrungen mit ihren Töchtern berichteten auch die Mütter der übrigen Opfer. Erklären konnte der Angeklagte sein Verhalten nicht. "Vielleicht waren es die Drogen?", so der Gladbacher, der früh Cannabis und Amphetamine konsumiert hatte. Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte dem Angeklagten entwicklungsbedingte Störungen.

Der junge Mann habe sich in einer sexuellen Reifungskrise befunden. Als der Vater plötzlich starb, sei der Angeklagte auf dem Weg zum reifen Erwachsenen steckengeblieben. Der Gutachter empfahl die Teilnahme an einer Sozialtherapie in der Jugendvollzugsanstalt (JVA). Eine hohe Rückfallgeschwindigkeit für solche Straftaten sah der Gutachter bei dem Angeklagten nicht.

(RP)
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