Mönchengladbach Viersenerin muss für sieben Jahre hinter Gitter

Mönchengladbach · Wegen Mordes im Zustand eingeschränkter Schuldfähigkeit hat das Schwurgericht gestern eine Viersenerin zu sieben Jahren Haft verurteilt. In ihrem Schlusswort hatte die 47-Jährige unter Tränen erklärt: "Es tut mir alles unendlich leid." Bereits in der Tatnacht, am 7. Februar, hatte die Frau in einem nächtlichen Notruf die Polizei informiert, ihren Lebensgefährten (59) mit einem Messer erstochen zu haben. Nach starkem Konsum von Alkohol und Rauschmitteln war es zwischen dem Paar zu einem heftigen Streit gekommen.

"Der hat mich angegriffen, ich habe mich verteidigt", hatte die Angeklagte im Gerichtssaal erklärt. Demnach ging sie in die Küche, öffnete eine Schublade, nahm ein Messer und stach dem 59-Jährigen in den Rücken. Dabei wurde auch dessen Lunge verletzt. Offenbar habe sie ihn auch ein zweites Mal gestochen, aber daran könne sie sich nicht erinnern.

Auch der Staatsanwalt war in seinem Plädoyer von Mord ausgegangen und hatte eine achtjährige Haftstrafe wegen heimtückischen Mordes gefordert. Das Opfer sei in der Tatnacht arg- und wehrlos gewesen. Der Partner habe ihr eine solche Tat gar nicht zugetraut, hieß es im Plädoyer. Mit dem sehr wuchtigen Stich in den Rücken habe die Angeklagte den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen. Zur Tatzeit hatte die 47-Jährige 2,8 Promille im Blut. Eine Sachverständige hatte in ihrem Gutachten gesagt, sie könne nicht ausschließen, dass die Messerstecherin in ihrer Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei.

Die 7. Große Strafkammer wertete die Tat als Mord, aber im Zustand der eingeschränkten Schuldfähigkeit. Deswegen gab es für die nicht vorbestrafte Angeklagte eine Strafrahmenverschiebung und statt der sonst für Mordtaten vorgesehenen lebenslangen Haftstrafe eine solche von sieben Jahren.

(kru)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort