Mönchengladbach Viersenerin wegen Mordes vor dem Schwurgericht

Mönchengladbach · Bereits am 7. Februar hatte die Viersenerin (47) in einem nächtlichen Notruf die Polizei informiert, ihren Lebensgefährten (59) mit einem Messer erstochen zu haben. Deshalb muss sich die damals alkoholisierte Frau jetzt wegen des Vorwurfs des Mordes im Zustand eingeschränkter Schuldfähigkeit vor der 7. Großen Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts verantworten. Nach der Tat hatte sich die Angeklagte in den Vernehmungen durch Kriminalbeamtinnen an die Auseinandersetzung mit dem Lebensgefährten in der Februarnacht und ihren Angriff erinnert.

Das Paar soll damals reichlich Alkohol und Beruhigungstabletten konsumiert haben. Der Freund habe sie dreieinhalb Jahre lang terrorisiert, hatte die Angeklagte damals den Beamtinnen erklärt. Sie habe ihm lediglich einen Denkzettel erteilen wollen. Der 59-Jährige habe sie in dem Streit als "dreckiges Miststück" beschimpft. Sie sei "das Letzte auf der Welt", soll er gesagt haben. "Ich nahm das Messer aus der Schublade. Mit dem Messer habe ich ihn nur pieksen wollen", hatte sie noch in der Tatnacht in den polizeilichen Vernehmungen zugegeben. Aber wahrscheinlich habe sich der Mann in dem Moment gedreht, so dass der Lebensgefährte neben dem Schulterbereich im Rücken getroffen wurde. Der Freund habe dann das Messer selbst herausgezogen. "Ich muss wohl noch ein zweites Mal zugestochen haben. Doch daran kann ich mich nicht erinnern", hatte sie eingestanden. Zugleich hatte sie auch beteuert: "Ich hab mich verteidigt. Der hat mich angegriffen".

In seinem Gutachten hatte ein Rechtsmediziner festgestellt, dass sowohl die Angeklagte als auch der Lebensgefährte durch den starken Konsum von Alkohol und berauschenden Mitteln nur noch halbwegs verhandlungsfähig gewesen seien. Vor dem Streit sei in der Februarnacht alles in Ordnung gewesen, man habe Sekt getrunken. Doch dann sei die Stimmung gekippt, hatte sich die Angeklagte in den polizeilichen Vernehmungen erinnert.

Morgen wird der Schwurgerichts-Prozess mit einem weiteren Gutachten fortgesetzt.

(RP)
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