Mönchengladbach Vorster Busch: Darf Stadt Daten speichern?

Mönchengladbach · Die Geschichte über die Geldstrafen, die junge Menschen im Mai 2009 erhielten, weil sie sich im Naturschutzgebiet Vorster Busch nicht an die Regeln hielten, bekommt eine neue Dynamik. Merkwürdig ist, dass die Stadt jetzt erklärt, dass die Mädchen und Jungen im See gebadet und Alkohol dabei gehabt hätten.

 Der Vorster Busch.

Der Vorster Busch.

Foto: Garnet Manecke

Davon ist in einem Schreiben, das der städtische Fachbereich Umweltschutz verschickte, nicht die Rede. Da heißt es: "Ihnen wird vorgeworfen...im Naturschutzgebiet Vorster Busch...das Gebiet außerhalb der befestigten Wege betreten zu haben.”

Dieses Schreiben liege ihm mit diesem Wortlaut vor, sagt der FWG-Fraktionschef Erich Oberem, der die Geschichte ins Rollen brachte. Er kartet gegen die Stadtverwaltung nach: "Ich muss mich korrigieren: Die handelnden Stadtbediensteten verhalten sich nicht unprofessionell. Sondern dilettantisch. Anders kann ich ihre Erklärung nicht werten.”

Oberem wundert sich, dass die Stadt in ihrer langen Rechtfertigung nicht darauf einging, dass den Eltern der jungen Leute erklärt wurde, der Vorgang würde für fünf Jahre bei der Stadt gespeichert. "Das ist eine unzulässige Datenspeicherung. Es ist bemerkenswert, dass die Stadt sich dazu gar nicht äußert”, schimpft Oberem.

Er hatte das städtische Umweltamt scharf kritisiert, weil es mehrere junge Menschen mit einem Verwarngeld belegt hatte anstatt sie, wie von den Eltern gewünscht, als Strafe ehrenamtlich im Naturschutz arbeiten zu lassen. Die Stadt hatte sich darauf berufen, es sei juristisch nicht möglich, das Verwarngeld in eine Arbeitsauflage umzuwandeln. Außerdem würde so der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt.

Die jungen Leute wurden von Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOS) erwischt, die im Vorster Busch regelmäßig kontrollieren. Das Naturschutzgebiet würde sonst zu einem "gefährlichen Rummelplatz” verkommen, wenn auf Strafen verzichtet würde, so die Stadt.

(RP)
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