Mönchengladbach Vorster Busch: Stadt weist Vorwürfe zurück

Mönchengladbach · Die Stadtverwaltung weist die Vorwürfe des FWG-Fraktionschefs Erich Oberem am Vorgehen gegen mehrere Jugendliche zurück, die sich im Naturschutzgebiet Vorster Busch falsch verhalten haben.

 Der Vorster Busch.

Der Vorster Busch.

Foto: Garnet Manecke

Oberem hatte erklärt, die Stadt handele unprofessionell, weil sie die jungen Leute mit einem Verwarnungsgeld belegt hatte. Nach seiner Meinung hätten die Mädchen und Jungen im Alter von 14 und 15 Jahren stattdessen, wie von Eltern gewünscht, als Strafe ehrenamtlich im Naturschutz eingesetzt werden müssen.

Nach juristischer Prüfung sei es in einem Verwarnungsgeld-Verfahren nicht möglich, das Verwarngeld in eine Arbeitsauflage umzuwandeln, teilt die Stadt mit. Außerdem sei dies wegen des Grundsatzes der Gleichbehandlung nicht praktikabel. Sonst müssten Stadt und Naturschutzverbände jedes Jahr für hunderte Jugendliche pädagogische Maßnahmen vorbereiten und durchführen.

Die Stadt weist darauf hin, zwei Jugendliche hätten zugegeben, dass sie im See geschwommen seien. Außerdem hätte die Gruppe Alkohol dabei gehabt und die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes auch darüber informiert, wo sie ihn gekauft haben. "Nach zahlreichen Gesprächen, Telefonaten, Rücksprachen mit städtischen Stellen und Prüfung rechtlicher Möglichkeiten wurde den Eltern schließlich mitgeteilt, dass das Verwarnungsgeld nicht in eine mündliche Verwarnung oder eine Arbeitsauflage umgewandelt werden kann”, so die Stadt. Dies hätten die Eltern dann auch akzeptiert.

Den Einsatz der kommunalen Ordnungshüter am Vorster Busch begründet die Stadt damit, dass er bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein "Geheimtipp” sei. "Der Vorster Busch droht zu einem gefährlichen Rummelplatz zu verkommen, wenn auf Kontrollen und Strafen verzichtet wird. Deshalb können wir die Kritik an diesen Einsätzen nicht nachvollziehen”, so die Stadt.

Alleine in den Wochen, in denen der Vorfall stattfand sei gegen 90 Menschen ein Verwarnungsgeld ausgesprochen worden. Die Jugendlichen störten und beschädigten das Naturschutzgebiet nicht nur, sondern würden sich durch das Baden in der ehemaligen Kiesgrube auch noch selbst in Lebensgefahr bringen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort