Mönchengladbach Wanlo: Stadt klagt beim Verwaltungsgericht

Mönchengladbach · Mit einer Änderung des Flächennutzungsplans wollte die Stadt motorbetriebene Starts am Segelflughafen Wanlo verhindern. Doch ihr Antrag bei der Bezirksregierung scheiterte, wohl auch, weil er zu spät kam.

Mit einem planerischen Klimmzug wollte die Stadt motorbetriebene Starts und Landungen auf dem Wanloer Flughafen verhindern: Die Politiker änderten den Flächennutzungsplan (FNP) und legten ihn in neuer Fassung der Bezirksregierung vor.

Doch die reagierte nicht wie gewünscht. "Der Änderungswunsch ist von unserer Baubehörde definitiv abgelehnt worden", sagte Stefanie Klockhaus, Sprecherin der Bezirksregierung. Das heiße aber nicht, dass nun motorbetriebene Starts und Landungen auf dem Segelflughafen Wanlo erlaubt seien. Um diese Frage gehe es in einem anderen Verfahren, und das sei noch nicht abgeschlossen.

Bereits Ende vergangenen Jahres hatte der Verein für Luftfahrt bei der Bezirksregierung einen Antrag auf Änderung seiner Betriebsgenehmigung auf dem Segelflughafen in Wanlo gestellt. Er strebt eine dauerhafte Erlaubnis für Starts von Ultraleichtfahrzeugen und motorisierten Eigenstarts an - alleine schon, um wettbewerbsfähig zu bleiben. "Erst danach kam der Antrag von der Stadt auf Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Ansinnen, motorisierte Starts und Landungen zu verhindern", sagt Stefanie Klockhaus. Die Behörde hätte widersprechen können, weil sie bereits mit dem anderen Genehmigungsverfahren beschäftigt ist.

Auch wenn die Bauordnung bei der Bezirksregierung dem Antrag der Stadt zugestimmt hätte, könnte die mit der Genehmigung des Vereinsantrags befasste Luftaufsichtsbehörde noch motorbetriebene Starts und Landungen in Wanlo zulassen, weil der Antrag der Stadt eben später kam, sagt die Bezirksregierungssprecherin. Weil es so viele Einwände gegen den Antrag des Vereins aus Mönchengladbach gab, will die Bezirksregierung jetzt aber noch einen Erörterungstermin ansetzen. "Normalerweise müssten wir das nicht", sagte Stefanie Klockhaus. Der Termin soll jedoch in Kürze bekannt gegeben werden.

Von einem Triumph will Vereinsvorsitzender Michael Kalkreuth deshalb auch vorerst nichts wissen: "In der eigentlichen Sache ist ja noch keine Entscheidung gefallen." Gleichwohl will die Stadt Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einreichen. Aus ihrer Sicht ist die Ablehnung der Flächennutzungsplan-Änderung ein Eingriff in die kommunalpolitische Planungshoheit. Sie will, dass Motorfluglärm, der beim Start und bei Landungen von Flugzeugen entsteht, ausschließlich auf den Verkehrslandeplatz an der Niersbrücke in Neuwerk beschränkt bleibt.

"Wenn motorisierter Flugverkehr in Wanlo erlaubt wird, kann das bedeuten, dass der Flugplatz ausgebaut wird, und das berührt eindeutig den städtebaulichen Aspekt", erklärt Stadtsprecher Wolfgang Speen. Die Ablehnung der Flächennutzungsplanänderung sieht die Stadt als einen Eingriff in die kommunale Planungshoheit.

Der Verein für Luftfahrt will nicht nur motorbetriebene Ultraleichtflugzeuge einsetzen. Er will auch den Eigenstart selbststartender Motorsegler mit Klapptriebwerk zulassen und zwei dreiachsgesteuerte Motorflugzeuge in Wanlo stationieren, die neben dem Segelflugbetrieb zur Ausbildung von Segelflugzeugpiloten, Schlepppiloten sowie zur Durchführung von Übungsflügen genutzt werden. Dies sei dringend notwendig, um Leistungsflug zu betreiben und engagierte Mitglieder im Verein zu halten, so das Argument des Vereins.

Fürsprecher hat er da ausgerechnet bei den Grünen gefunden, die sich die Situation vor Ort angeschaut hatten und eine starke Lärmbelastung nicht erkannten. "Wir können nicht verstehen, dass hier so ein Aktionismus von der Stadt betrieben wurde. Der Verein wurde einst von Neuwerk nach Wanlo verlagert, hat berechtigte Interessen und bereichert mit seinem Segelflugplatz die städtische Infrastruktur. Im gesetzlichen Rahmen sollen die Mitglieder auch ihren Sport ausüben können", sagt der grüne Fraktionsvorsitzende Karl Sasserath zu der jüngsten Entscheidung der Bezirksregierung.

(RP)
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