Mönchengladbach Wegen Drogenhandels angeklagter Kioskbesitzer will nicht gestehen

Mönchengladbach · Auch gestern ging es vor der Dritten Großen Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts um den schwunghaften Marihuanahandel, den der Mann (32) aus Sri Lanka in seinem Kiosk an der Lürriper Straße betrieben haben soll. Der Angeklagte war bereits vor zwei Jahren verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hatte der Revision des 32-Jährigen stattgegeben, das Urteil teilweise aufgehoben und den Drogenfall an das Mönchengladbacher Landgericht zurückverwiesen.

Doch der dunkelhäutige Kioskbetreiber zeigt sich im Prozess nicht gerade geständnisbereit. Deshalb mussten auch gestern vor allem Kriminalbeamte mit ihren Zeugenaussagen bei der Aufklärung des Falles helfen. So war damals ein 43-jähriger Kriminalbeamter mit dabei, als im Kiosk an der Theke Schulhefte sichergestellt wurden, die zahlreiche Einnahmerechnungen für Marihuana enthielten. Sie stimmten schließlich mit den Erkenntnissen aus der Telefonüberwachung der Dealer überein.

Belastet wurde der Kioskbetreiber gestern auch von einer 48-jährigen Polin, die damals den Kiosk des Angeklagten übernommen hatte. Doch wenig später hatte sich die Familie aus Sri Lanka an der nächsten Ecke an der Lürriper Straße mit einem weiteren Kiosk niedergelassen. Und was die polnische Kauffrau damals in der Umgebung des Kiosks an der Ecke beobachtete, hatte die 48-Jährige im Ermittlungsverfahren bei der Polizei ausgesagt und auch unterschrieben. Gestern wollte die Zeugin davon allerdings nichts mehr wissen. "Das ist doch schon so lange her. Ich erinnere mich an nichts mehr", wiederholte die Frau gestern im Schwurgerichtssaal immer wieder. Schließlich las der Kammervorsitzende Lothar Beckers den Text vor, den die Zeugin mit der fehlenden Erinnerung damals bei der Polizei unterschrieben hatte. "Ich hatte den Blick genau auf den Kiosk an der Ecke. Da waren viele junge Leute, die dann auch in meinem Geschäft Kunden waren. Sie haben es mir selbst erzählt, dass sie in dem Kiosk Marihuana kaufen. Abends standen da manchmal zehn bis fünfzehn Leute. Es war wie auf der Kirmes." Als die Polizeibeamten die Kauffrau gefragt hatten: "Wer war der Verantwortliche?", hatte sie geantwortet: "Das war der Betreiber mit der Glatze und der war auch der Boss." Offenbar meinte die Zeugin damals den Angeklagten.

Der Bruder des Angeklagten machte gestern von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Der Prozess wird fortgesetzt.

(RP)
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