Mönchengladbach Wegen Kokain-Schmuggels vor der Ersten Strafkammer

Mönchengladbach · Am 30. Januar 2014 wurden ein Kölner (33) und ein Mann (26) aus Wesseling mit ihrem Fahrzeug auf der Autobahn 52 bei Niederkrüchten von der Polizei kontrolliert. Ein Beamter entdeckte in der Hose des Kölners ein Päckchen mit 50 Gramm Kokain. Die Drogen sollen einen Wert von etwa 2500 Euro gehabt haben. Ein Messer zeigte der 33-Jährige ebenso bereitwillig. Die beiden Männer, die sich als Kollegen in einer Spedition kannten, wurden festgenommen.

Wegen verbotener Einfuhr von Drogen müssen sich die beiden Angeklagten seit gestern vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts verantworten. Doch die Aussagen der Männer zur Anklage sind sehr unterschiedlich. Der Kölner, der nach einem Verkehrsunfall seinen Traum vom Profifußball begraben musste und nunmehr eine kleine Rente bezieht, schilderte den Mitangeklagten als Komplizen. Der 33-Jährige konsumierte früher selbst Kokain. "Damit habe ich jetzt aufgehört", beteuerte er im Gerichtssaal. Kokain in Deutschland zu kaufen, sei zu teuer. Der Wesselinger habe Geld zur Seite gelegt. Man wollte damals Kokain in Holland kaufen. Das Geld würde er an den Kollegen zurückzahlen. Am dritten Termin habe es endlich in Reuver mit dem Treffen mit dem Holländer geklappt.

Aber nahe Niederkrüchten sei es passiert: "Wir wurden festgenommen". Ganz anders schilderte der Mitangeklagte die Schmuggelfahrt. Er habe damit nichts zu tun. Man sei nur einmal zusammen nach Holland gefahren, aber nur zum Spazierengehen und Einkaufen. "Die Polizei hat etwas gefunden, aber ich habe nicht gesehen, was das war", hatte der 26-Jährige zunächst berichtet. Dagegen hatte der Kölner Transportunternehmer, in dessen Spedition die Angeklagten zeitweise gemeinsam gearbeitet hatten, etwas Verdächtiges mitbekommen. Bei einem Treffen in Köln habe der 33-Jährige den Mitangeklagten aufgefordert, im Drogenfall vor Gericht die halbe Schuld auf sich zu nehmen. Der Jüngere sei nicht vorbestraft, ihm könne nichts passieren. Der 26-Jährige habe empört abgelehnt, so die Aussage des Unternehmers. Der Prozess wird fortgesetzt.

(RP)
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