Mönchengladbach Wegen schweren Raubes vorm Landgericht

Mönchengladbach · Die zwei Mönchengladbacher, die sich am Dienstag wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts verantworten mussten, gaben sich ohne zu zögern als Alkoholiker zu erkennen. Auch den Überfall vom 29. Dezember 2015 auf ein asiatisches Lebensmittelgeschäft an der Odenkirchener Straße gestanden sie umgehend ein.

Ebenso bereitwillig beantwortete der 52-jährige Angeklagte die Frage des Richters nach seinem täglichen Alkoholkonsum. Er trinke täglich einen Kasten Bier. Am Tattag habe man kein Geld mehr für Alkohol besessen. Deshalb sei man auf die Diebstahls-Idee gekommen. Aber der dritte Angeklagte, ein 41-jähriger Mönchengladbacher, habe mit der Tat überhaupt nichts zu tun. Er war zunächst als Tippgeber verdächtigt worden. Doch das sei er nicht gewesen und an der Beute sei er auch nicht beteiligt worden, beteuerte der 41-Jährige. Am Ende kam er mit einem Freispruch davon.

Übereinstimmend schilderten dagegen die 32 und 52 Jahre alten Männer, wie sie an dem Dezemberabend 2015 das Geschäft aufgesucht und dort nach Zigaretten gefragt hatten. Als sich die Verkäuferin nach dem Griff ins Regal wieder nach vorn gedreht hatte, sprühte ihr der 32-Jährige Pfefferspray ins Gesicht. Der ältere Mann habe das ausgenutzt und in die Kasse gegriffen. Am Ende lagen mehrere Geldscheine am Boden. Die beiden Räuber flohen mit etwa 45 Euro, die sie teilten und sogleich wieder für Alkohol ausgaben.

Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte den 32-jährigen alkoholabhängigen Angeklagten untersucht. Der Gladbacher leide an keiner psychischen Störung, aber er konsumiere täglich Bier oder Schnaps, manchmal auch Amphetamine. Während der Tat sei er in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen. Der Gutachter empfahl die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt.

Am Ende schloss sich das Gericht dem Gutachter an und verurteilte den vorbestraften Alkoholiker wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft und zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Den 52-jährigen, ebenfalls alkoholabhängigen Komplizen verurteilte die 1. Strafkammer zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe mit Bewährung, weil dessen Vorstrafenregister seit Jahren nur leere Blätter enthielt.

(RP)
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