Mönchengladbach Wegnahme des iPhone war versuchte Erpressung

Mönchengladbach · Am 30. April hatte der Mann (39) aus Polen noch einmal das Gleiche versucht, wofür er bereits vor zwei Jahren verurteilt worden war. Der 39-Jährige hatte am Schwulentreffpunkt am Autobahnrastplatz Wolfskull an der Bundesautobahn 52 von einem Autofahrer aus Kaarst 100 Euro für sexuellen Kontakt in der Autobahntoilette gefordert.

Doch der 42-jährige Kaufmann wollte nicht zahlen. Daraufhin riss der Pole aus dem Fahrzeug des Kaarsters dessen iPhone (Wert 800 Euro) samt Halterung und verschwand. Außerdem soll er den Kaufmann dabei geschlagen haben. Deshalb musste sich der 39-Jährige jetzt erneut wegen Raubes und Körperverletzung vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts verantworten.

Der Kaufmann aus Kaarst hatte damals die Autobahnpolizei verständigt. Nach einer Handyortung erreichten die Verfolger den Angeklagten und dessen Vetter in einem polnischen Fahrzeug. Das Mobiltelefon wurde im Gras gefunden. Der Kaarster erhielt es unbeschädigt zurück.

Der Prozess endete für den vorbestraften Angeklagten nicht mit einer Verurteilung wegen Raubes. Der Kaufmann aus Kaarst hatte die Begegnung mit dem Polen in der Aprilnacht an der Wolfskull nämlich ganz anders geschildert. "Mir war bekannt, dass das hier ein Schwulentreffpunkt ist", hatte der Autofahrer zugegeben. Was er um 1 Uhr nachts dort gewollt habe, staunten die Richter.

"Ich wollte dort eine Zigarette rauchen und vielleicht Bekannte treffen", war die merkwürdige Antwort. Sex mit dem Angeklagten habe es keineswegs gegeben. Der Angeklagte habe unvermittelt seine Autotür geöffnet und das Mobiltelefon an sich gerissen. Dagegen hatte der 39-Jährige beteuert, das iPhone nur als Pfand mitgenommen zu haben, weil ihm der Kaarster versprochen habe, Geld zu beschaffen.

Das wertete die Erste Strafkammer als versuchte Erpressung und nicht als Raub. Offenbar hatte der Kaufmann, der Sexkontakte bestritten hatte, das Gericht mit seiner Aussage nicht überzeugt. Den Angeklagten verurteilte das Gericht am Ende wegen versuchter Erpressung zu einer Haftstrafe von sechs Monaten.

(RP)
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