Mönchengladbach Wenn man im Kindergarten nicht mitspielen durfte

Mönchengladbach · Wenn ich meine Enkelin aus ihrem Kindergarten an der Gutenbergstraße abholte, wo sie mit Spielzeug und motivierten Kindergärtnerinnen einen kurzweiligen Vormittag verbrachte, stellte ich oft Vergleiche mit meiner Kindergartenzeit Ende der 1930er Jahre an, die ich im Kindergarten des Christinenstiftes hinter der Lürriper Kirche nahe der Stelle, an der sich heute die Pfarrbücherei befindet, unfreiwillig verbringen musste.

Ich erinnere mich an düstere Räume, wenig sinnvolle Beschäftigungen, an die auf einen Dreijährigen eher furchteinflößend wirkende Tracht der Armen Dienstmägde Jesu Christi und an ein Bestrafungsritual bei der geringsten Verfehlung. Die Armen Dienstmägde konnten ganz schön herrisch werden. Ich wurde zwar nie geschlagen, aber es gab am Rande des Kindergartenspielplatzes einen schmalen, fensterlosen Verschlag ohne eine Sitzgelegenheit, dessen einzige Lichtquelle die vergitterte Tür bildete.

Schaue ich heute in die Märchenbücher meiner Enkelinnen, vermute ich, dieser Raum muss Buchillustratoren als Vorlage für die Darstellung des Ställchens gedient haben, in dem die Hexe den Hänsel inhaftiert hielt. Nun musste ich mich zwar nicht täglich dem Zeremoniell unterwerfen, mich per Fingerzeig als noch nicht schlachtreif auszuweisen, aber die Situation war kaum weniger angenehm. Das Perfide am Standort war, dass vor der Gittertür ein Baum stand, dessen mächtiger Stamm jeglichen Ausblick auf die draußen Spielenden verwehrte. So konnte der Delinquent einerseits nicht sehen, was draußen unmittelbar vor ihm geschah, andererseits war er gezwungen, die fröhlich spielenden Kinder zu hören.

Heute denke ich milder darüber, und es liegt mir fern, mich den Misshandlungsvorwürfen anzuschließen, denen sich die Ordensgemeinschaft konfrontiert sieht. Es waren damals andere Zeiten. Wie sollten die Armen Dienstmägde Jesu Christi zu jener Zeit auch glauben, ungehorsame Kinder anders als mit Schlägen und Einsperren zur Raison bringen zu können? Sogar Ehemännern hatten ja bis 1928 das Recht auf "mäßige Züchtigung" der Frau.

(RP)
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