Mönchengladbach Wohnwagen-Diebe wurden auf der Flucht erwischt

Mönchengladbach · Die Staatsanwältin hatte kaum die Anklage verlesen, als der 31-jährige Mann auf der Anklagebank auch schon zugab, sich am 12. Oktober 2014 mit unbekannten Komplizen an einem Diebstahlsversuch auf dem Gelände am Nordpark beteiligt zu haben. Als die Mittäter damals kurz nach Mitternacht im Nordpark einen Zaun über sechs Meter durchtrennten, weil sie dort mit einem Wohnwagen verschwinden wollten, wartete der Angeklagte inzwischen in einem Lkw.

Diese Aussage ließ der 31-Jährige, der jahrelang in England gelebt hatte, vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht von einer Dolmetscherin übersetzen. Aber die Diebe kamen mit ihrer Beute, die einen Wert von 30 000 Euro hatte, nicht weit. Polizeibeamte verhinderten die Flucht. Die Komplizen hätten ihn überredet, bei dem Wohnwagen-Diebstahl mitzumachen. "Das haben wir schon zweimal wöchentlich gemacht", sollen die Mittäter dem 31-Jährigen gesagt haben. Da habe er sich schließlich breitschlagen lassen, so der Angeklagte. "Und ich sollte von dem Geld etwas abbekommen", erklärte der Angeklagte weiter.

Zum persönlichen Hintergrund ließ er ebenso bereitwillig seine Angaben von der Dolmetscherin übersetzen. 1984 waren die Eltern des 31-Jährigen nach England ausgewandert. Er habe eine Ausbildung zum Maler und Lackierer absolviert, aber in England niemals richtig Fuß gefasst, so der Angeklagte. Das wurde verständlich, nachdem das Gericht die Vorstrafen verlesen hatte, die sich in der Vergangenheit im englischen Vorstrafenregister des 31-Jährigen angesammelt hatten. Da war von 22 Eintragungen die Rede.

Offensichtlich war der Mann mit dem deutschen Pass auch in Großbritannien als Dieb und Einbrecher aufgefallen. Dort hatte er auch Gefängnisstrafen verbüßt. Gestern forderte die Staatsanwältin eine zweijährige Haftstrafe ohne Bewährung - und Haftfortdauer. Dagegen bat der Verteidiger für seinen Mandanten um eine milde Strafe mit Bewährung und ohne Haftfortdauer. Der 31-Jährige sei doch zum ersten Mal in deutscher Untersuchungshaft, argumentierte der Anwalt.

Doch das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen versuchten schweren Diebstahls am Ende zu einem Jahr und drei Monaten Haft. Von Bewährung war keine Rede mehr. Der 31-Jährige muss die Haftstrafe verbüßen. Auch bei Haftfortdauer blieb es gestern vor dem Amtsgericht.

(RP)
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