Mönchengladbach Wucher-Fall: 25 000 Euro für Jäger-Zaun

Mönchengladbach · Mit einer besonders hohen Handwerker-Rechnung muss sich demnächst das Landgericht Düsseldorf beschäftigen. Ein Mönchengladbacher hat von einer 86 Jahre alten Neusserin fast 25 000 Euro fürs Abbeizen eines Zauns kassiert.

 Für die Arbeit an diesem 20 Meter langen Zaun stellte der Handwerker eine Rechnung von fast 25 000 Euro aus.

Für die Arbeit an diesem 20 Meter langen Zaun stellte der Handwerker eine Rechnung von fast 25 000 Euro aus.

Foto: Bretz

Das ist schon ein ganz besonderer Fall von Wucher. Ein 54-jähriger reisender Handwerker aus Mönchengladbach war vom Neusser Amtsgericht mit sechs Monaten Bewährungsstrafe belegt worden, weil er für Arbeiten an dem 20 Meter langen Gartenzaun einer 86-jährigen Hausbesitzerin in Neuss fast 25 000 Euro gefordert und erhalten hatte. Gegen diese verhängte Strafe legte der Mann aber Berufung ein. Nun wird es einen neuen Prozess geben. Wann das Landgericht Düsseldorf den Fall neu überprüft, steht noch nicht fest.

Im Sommer 2013 war der Angeklagte in Neuss von Haus zu Haus gezogen und hatte seine Dienste angeboten. Eine 86-jährige Frau, die inzwischen stark unter Demenz leidet, stimmte damals zu, ihren Außenzaun von dem 54-Jährigen abschleifen zu lassen. Die Veränderung sei, so eine Nichte der Rentnerin, hinterher kaum aufgefallen, nur außen sei der Zaun danach "etwas heller" gewesen als auf der Innenseite. Kassiert hat der Angeklagte dafür aber 1245 Euro für jeden einzelnen Zaunmeter. Als die Bank der alten Dame wegen hoher Abhebungen und Überweisungen Alarm schlug und die Angehörigen der 86-Jährigen informierte, fehlten auf dem Konto der Seniorin 24 900 Euro, das Konto war abgerutscht in ein Minus von 5000 Euro. Nachforschungen der Angehörigen ergaben, dass der Angeklagte seine zweifelhaften Dienste damals auch einem Nachbarn der 86-Jährigen offeriert hatte, dass dieser Anwohner aber dankend abgelehnt hatte. In einem Zivilprozess forderte die Familie der Rentnerin das gesamte Geld vom Angeklagten zurück, doch zur Gerichtsverhandlung ist der Mann nicht erschienen, gegen ihn erging ein Zahlungsurteil.

Parallel dazu hat die Familie der Rentnerin den Handwerker wegen Wuchers auch bei der Polizei angezeigt. Nach RP-Informationen erließ das Amtsgericht Neuss einen schriftlichen Strafbefehl gegen den 54-Jährigen, nachdem er für den Zaun-Wucher 3000 Euro Strafe zahlen sollte. Doch dagegen legte er Einspruch ein. Vor Gericht gab er an, er habe für die 24 900 Euro "zwei Monate lang Arbeiten erbracht, die die Höhe der Bezahlung rechtfertigen".

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Davon ging das Amtsgericht keineswegs aus, sondern erhöhte die Strafe für die überzogene Rechnung an die alte Dame sogar auf sechs Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dagegen hat er nun wieder Protest erhoben. Damit kommt es demnächst vor dem Landgericht zur erneuten Verhandlung über diesen Fall von Wucher.

(RP)
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