Mönchengladbach Wunschik scheitert mit seiner Klage vor Gericht

Mönchengladbach · Hubertus Wunschik ist mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin gescheitert. Der ehemalige Mitarbeiter im Fachbereich Museen der Stadt Mönchengladbach und Leiter der Abteilung "Künstlerförderung" war 2008 im Ostseestädtchen Kröpelin zum Bürgermeister gewählt worden. Doch im März 2014 hatten ihn die Stadtvertreter nach vielen Querelen und Streitereien in den vorgezogenen Ruhestand versetzt. Hubertus Wunschik wollte aber zurück ins Amt und klagte. Doch die Richter des Verwaltungsgerichts urteilten: Die Versetzung in den Ruhestand ist rechtens.

Der Kröpeliner Bürgermeister war in seiner Amtszeit monatelang krank geschrieben. Es folgten Kuraufenthalte sowie ein amtsärztliches Gutachten, das die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit Wunschiks bescheinigte. Daraufhin fiel die Entscheidung der Stadtvertreter, ihren ersten Bürger zu verabschieden. Die Ursachen für die Erkrankung seien irrelevant, sagte der Richter. Wunschik hatte geltend gemacht, dass er erst durch den permanenten Streit und durch Mobbing krank geworden sei. Nun aber sei er wieder vollständig genesen und arbeitsfähig.

Das Verhältnis zwischen Hubertus Wunschik und den Gemeindevertretern in Kröpelin war von Beginn an äußerst schlecht. 2011 scheiterte die Stadtvertreterversammlung mit einem Bürgerentscheid zur Abwahl Wunschiks, weil nicht genügend Stimmen zusammenkamen.

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts kann noch Revision eingelegt werden.

(gap)
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