Mönchengladbach Zwei Gladbacher wegen Mordversuchs vor Gericht

Mönchengladbach · Mit unbewegter Miene saßen gestern zwei 23 und 22 Jahre alte Mönchengladbacher vor der 7. Großen Strafkammer des Landgerichts auf der Anklagebank.

Sie müssen sich wegen eines versuchten Raubmordes aus Habgier und Heimtücke und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Bereits zu Prozessbeginn hatten die Männer zugegeben, am 10. August 2016 bei einem Besuch in Odenkirchen einen 34-jährigen Mann in der eigenen Wohnung überfallen, beraubt und mit 34 Messerstichen schwer verletzt zu haben. Allerdings hatten die Angeklagten zugleich beteuert: "Wir wollten den Mann nicht töten."

Das Opfer galt als wohlhabend. Das wollten die Angeklagten offensichtlich nutzen. Gegen 2 Uhr nachts, nachdem sie das Opfer mit ihren Klappmessern niedergestochen hatten, verließen sie dessen Wohnung mit Goldmünzen im Wert von 210.000 Euro und 14.000 Euro Bargeld.

Ein Rechtsmediziner beschrieb gestern, mit welch brutaler Gewalt die jungen Männer von hinten auf das Opfer eingestochen hatten. Im Gesicht habe er drei Stichverletzungen gesehen. In den Nacken trafen die Täter 17-mal, in der linken Schulter gab es zwei und am Rumpf weitere 13 Stichverletzungen. Wahrscheinlich habe nur die Leibesfülle des Wohnungsinhabers lebensbedrohliche und innere Verletzungen verhindert, sagte der Rechtsmediziner gestern im Gerichtssaal. Im Bereich der Augen des Opfers habe es zusätzlich Spuren möglicher stumpfer Gewalteinwirkungen gegeben, so ein weiteres Ergebnis des Gutachtens.

Der Bewährungshelfer des 22-jährigen Angeklagten schilderte den Mönchengladbacher als einfach strukturiert ohne Schulabschluss und ohne Ausbildung. Gleichwohl habe der 22-Jährige das haben wollen, was andere hatten. Er stand unter Betreuung. Beide Angeklagten sind bereits vorbelastet, wie ihr Vorstrafenregister zeigt.

Am Mittwoch soll der Prozess mit dem Urteil enden.

(RP)
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