Mönchengladbach Zwei Jahre Bewährungsstrafe nach schwerer Vergewaltigung

Mönchengladbach · Bereits zu Prozessbeginn vor der Zweiten Strafkammer des Landgerichts hatte der aus der Türkei stammende Angeklagte (45) zugegeben, am 17. November 2015 seine Ehefrau und Mutter von drei Kindern im Schlafzimmer zum Beischlaf gezwungen und gefesselt zu haben. "Ich gebe das alles zu. Ich weiß nicht, wie ich das tun konnte", hatte der Gladbacher, der noch nie auf einer Anklagebank gesessen hatte, in einem detaillierten Geständnis erklärt. Gegen 8 Uhr habe er mit einem Messer und einer Rolle Klebeband das Schlafzimmer betreten und die Ehefrau aufgefordert, mit ihm zu schlafen. Sie habe sich geweigert, aber aus Angst die Vergewaltigung geduldet, so die Anklage. Dann habe der Ehemann die Frau gefesselt und stundenlang auf sie eingeredet. Anschließend habe er sich mit dem Messer selbst Verletzungen im Brustbereich zugefügt. "Ich wollte mich umbringen", so der Angeklagte. Die Frau befreite er anschließend vom Klebeband.

Vor Gericht machten Ehefrau und Kinder des Angeklagten vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und schwiegen. An einer Bestrafung des Angeklagten seien sie nicht interessiert. "Das Scheidungsverfahren des Ehepaares läuft bereits", erklärte der psychiatrische Sachverständige. Seit vier Jahren sei der schwer kranke Angeklagte nicht mehr in der Lage, belastende körperliche Arbeit zu verrichten. Erblich bedingt leide der 45-Jährige an spastischen Lähmungen an den Beinen und einer Störung des Kleinhirns, zudem an depressiven Verstimmungen, so das Gutachten. Er sei nicht der klassische Vergewaltiger. Von der Familie habe er sich ausgegrenzt und nicht mehr respektiert gefühlt. An dem Tattag habe er mit seiner Ehefrau vor allem reden wollen, hieß es im Gutachten. Der Angeklagte, der in einer Tagesklinik behandelt wird, sei nur eingeschränkt schuldfähig.

Das Gericht schloss sich dem Gutachter an und verurteilte den Angeklagten wegen schwerer Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer zweijährigen Haftstrafe mit Bewährung. Die Richter werteten die Tat des noch nie bestraften Mannes als minder schwer. Er muss sich weiter in der Tagesklinik psychiatrisch behandeln lassen, so die Auflage. Persönlicher Kontakt zur Ehefrau wird untersagt. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil sofort.

(RP)
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