Mönchengladbach Zwei Jahre Haft für einen heroinabhängigen Dieb

Mönchengladbach · "Du hast uns das Leben zur Hölle gemacht!" Das sagten die Eltern ihrem drogensüchtigen Sohn.

Der Viersener verbüßt zur Zeit noch eine frühere Haftstrafe. Gleichwohl musste der 27-Jährige gestern erneut vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht auf der Anklagebank Platz nehmen. Der Junkie musste sich zunächst eine ungewöhnlich umfangreiche Anklage anhören. Ihm wurden zahlreiche Ladendiebstähle, eine räuberische Erpressung, Beleidigung und Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Der Angeklagte zeigte sich sofort geständig und machte ebenso bereitwillig Angaben zum Lebenslauf . "Die Schule habe ich früh verlassen, keinen Beruf erlernt, nicht gearbeitet", so der Viersener. Und mit Heroin habe er schon als Vierzehnjähriger angefangen.

Seinen Drogenkonsum finanzierte er mit Diebstählen in Supermärkten in Viersen, Mönchengladbach, Grevenbroich und Düsseldorf. Aber in den meisten Fällen tauchte der Junkie im Viersener Kiosk seiner Eltern auf und verlangte Geld. Die Wodkaflaschen nahm er selbst aus dem Regal." Er hatte schon längst Hausverbot bei uns. Aber er kam immer wieder", schilderte die Mutter unter Tränen. "Die Bullen haben mir alles abgenommen. Ihr müsst mir was geben", habe er geschrien. An den 19. Juli 2016 erinnerten sich die Eltern besonders. "Mit geballten Fäusten und in drohender Haltung kam er an die Theke und verlangte Geld. Ein anderer habe ihm alles abgenommen", so die Mutter. "Wenn ihr mir kein Geld gebt, schlage ich hier alles kurz und klein. Ihr werdet schon sehen. Ihr könnt die Polizei rufen. Ich komme sowieso in den Knast", habe der Sohn gedroht. Diese Tat wertete das Gericht als räuberische Erpressung, die vom Gesetzgeber mit einer einjährigen Mindestfreiheitsstrafe bedroht ist. "Du zwingst mich dazu, dich anzuzeigen", hatte die Mutter dem Junkie erklärt. Vergeblich. Der Angeklagte kam immer wieder.

Am Ende der Gerichtsverhandlung entschuldigte sich der Sohn bei seinen Eltern. "Du hast uns das Leben zur Hölle gemacht", waren die beiden überzeugt. Schließlich wurde das Vorstrafenregister des 27-Jährigen verlesen. Der drogensüchtige Sohn war bereits in der Vergangenheit mehrmals zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Diesmal verurteilte ihn das Schöffengericht wegen räuberischer Erpressung, Diebstahls in 13 Fällen, Beleidigung der Polizei und Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Haftstrafe von zwei Jahren - ohne Bewährung. "Wenn sich der Angeklagte jetzt um eine Therapie bemüht, ist das seine Chance: Therapie statt Strafe" , hieß es in der Urteilsbegründung des Schöffengerichts.

(RP)
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