Mönchengladbach Zwei Jahre Haft nach 34 Ladendiebstählen

Mönchengladbach · Im Schöffengerichts-Prozess musste der Staatsanwalt gestern aus einem Aktenbündel mehrere Anklageschriften verlesen, weil der Mönchengladbacher (30) im vergangenen Jahr wieder einmal und diesmal mit 34 Taten aufgefallen war. Als heroinsüchtiger Täter hatte sich der 30-Jährige in Mönchengladbach und in Rheydt vor allem auf Ladendiebstähle verlegt. Das nennt der Gesetzgeber gewerbsmäßigen Diebstahl, weil der Hartz-IV-Empfänger mit der Beute seinen Lebensunterhalt finanzierte. Außerdem war der 30-Jährige im vergangenen Jahr als Schwarzfahrer aufgefallen.

Justizwachtmeister hatten den Angeklagten gestern aus dem Gefängnis in den Gerichtssaal gebracht, was kaum überraschte. Immerhin enthält dessen Vorstrafenregister acht Eintragungen. Vor fünf Jahren war er bereits einmal zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

Die Diebstahlsserie aus den zahlreichen Anklageschriften gab der 30-Jährige sofort zu. Zugleich versprach er, sich einer Drogentherapie zu unterziehen. Die Kostenzusage habe er bereits. Außerdem behauptete der gelernte Maler und Lackierer, erst in der Haft an Amphetamine und Heroin geraten zu sein. Vorher habe er lediglich Cannabis konsumiert.

Nach Verlesung der Anklageschriften war für alle im Gerichtssaal klar, dass der Ladendieb im vergangenen Jahr nahezu in allen bekannten Supermärkten von Mönchengladbach und Rheydt unterwegs gewesen war. Neben Handys und Whisky mehrerer Sorten hatte der 30-Jährige auch teure Parfüms und Kosmetikartikel in seinem Rucksack verstaut und dann versucht, die Geschäfte zu verlassen, ohne bezahlt zu haben.

Am Ende forderte der Staatsanwalt für den Mönchengladbacher eine Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Dabei berücksichtigte der Anklagevertreter, dass der Ladendieb ein detailliertes Geständnis abgelegt hatte und ein paar der Diebstähle im Versuch steckengeblieben waren.

Das Schöffengericht schloss sich dem Antrag des Staatsanwaltes an und verurteilte den Gladbacher zu zwei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe. Nach der Therapie solle er lieber wieder als Maler und Lackierer arbeiten, mahnte die Richterin den 30-Jährigen.

(RP)
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