Mönchengladbach Zwei Jahre und neun Monate Haft wegen sechs Schleuserfahrten

Mönchengladbach · Die Schleuserfahrten nach Großbritannien habe er doch nur organisiert, weil er seine Landsleute aus Sri Lanka vor der Abschiebung aus Frankreich bewahren wollte, hatte der Angeklagte (40) bereits zu Prozessbeginn vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts beteuert. Ums Geld sei es ihm weniger gegangen, sagte der Erkelenzer im Gerichtssaal.

Doch nach seinem frühen Geständnis und den Aussagen von zwei Mittätern, die die Schleuserfahrten durchgeführt hatten, wurde der 40-Jährige bereits am zweiten Prozesstag wegen "gewerbsmäßigen Einschleusens in sechs Fällen" zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Etwa 2010 sei er im Internet-Café angesprochen worden, ob er Fahrer anwerben könne, die für eine Organisation sri-lankische Staatsangehörige von Frankreich nach Großbritannien mit der Fähre Calais-Dover schleusen könnten. Dann sei es ihm gelungen, eine damals 19-jährige Mönchengladbacherin und einen Erkelenzer als Fahrer zu gewinnen. Den beiden wurden pro Fahrt 2000 Euro versprochen.

Der Angeklagte mietete Transportfahrzeuge an. Dann habe er die Fahrer im ebenfalls angemieteten Pkw nach Paris begleitet. Hier wurde in den Transportern mit Möbeln ein raffiniertes Versteck hergestellt. Unbekannte Mittäter sorgten in Paris für die "Beladung" der Transporter mit den Leuten aus Sri Lanka. Auf engstem Raum wurden sie in dem Versteck untergebracht. Anschließend brachten die Fahrer ihre Fracht nach England. Dort wurden die geschleusten Personen nach Telefonkontakt von unbekannten Komplizen in Empfang genommen. Anfangs begleitete der Angeklagte die Fahrer nach Großbritannien. Später brachten die Schleuser ihre menschliche Fracht allein nach England. Schließlich endeten sowohl für den Erkelenzer als auch für die Mönchengladbacherin die Schleuserfahrten 2010 und 2011 in Großbritannien mit der Festnahme. Anschließend wurden die beiden Schleuser bereits in England verurteilt. Der Erkelenzer erhielt zwei Jahre Haft und musste davon sechs Monate im englischen Gefängnis verbringen, bis er abgeschoben wurde. Die Mönchengladbacherin, die etwa zwölf Mal als Schleuserin unterwegs gewesen sein soll, wurde in England zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Davon musste die 19-Jährige in England 15 Monate verbüßen.

(RP)
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