Mönchengladbach Zwölf Anklage-Vorwürfe vor Jugendschöffengericht

Mönchengladbach · Es dauerte fast 30 Minuten, bis der Staatsanwalt vor dem Jugendschöffengericht die vor ihm liegenden zwölf Anklageschriften verlesen hatte. Die zwei jungen Männer, 18 und 17 Jahre alt, verfolgten die Bekanntgabe ihrer Missetaten erstaunlich gelassen.

Dabei wurde bekannt, dass die Angeklagten vor allem im vergangenen Jahr eine Serie von Straftaten, unter anderem schwere Diebstähle, Betrügereien und zahlreiche Schwarzfahrten hingelegt hatten. Doch die Angeklagten traten sofort die Flucht nach vor an und gaben die gesamten Anklagevorwürfe zu.

Offenbar ging es den beiden damals vor allem um die Sicherung ihres Heimweges. So musste sich der 17-Jährige wegen Schwarzfahrens in acht Fällen verantworten. Der ältere Angeklagte war elfmal beim "Erschleichen von Leistungen", also im Zug ohne Fahrkarte erwischt worden. Gemeinsam stahlen die jungen Männer ein Mofa. Bei dem Diebstahl eines Motorrollers hatten sie Pech. Es gelang ihnen nicht, den Roller in Gang zu bringen. Die Angeklagten verursachten dabei lediglich einen Sachschaden in Höhe von 300 Euro.

Der 18-Jährige sicherte seinen Heimweg noch dreister. Dreimal setzte er sich in ein Taxi, ließ sich von einer Stadt in die andere fahren und verließ das Fahrzeug unter einem Vorwand. Der Taxifahrer wartete anschließend vergeblich auf das Beförderungsgeld.

Dem jüngeren Angeklagten wurde außerdem vom Staatsanwalt noch ein Raub vorgeworfen. Im April vergangenen Jahres ließ er sich das Handy von einem Jungen zeigen und gab es dann nicht mehr zurück. Anschließend drohte er dem Opfer: "Wenn du eine Anzeige machst, bist du tot". Das ist laut Anklage eine versuchte Nötigung.

Die jungen Männer hatte einige Straftaten gemeinsam ausgeführt. Aber nach einer unterschiedlichen Wertung kam es am Ende auch zu unterschiedlichen Urteilen. Sein Schützling habe sich inzwischen sehr positiv entwickelt, beurteilte gestern der Betreuer den 18-Jährigen: Er habe inzwischen eine Alkoholtherapie gemacht und sich ein Praktikum für Garten- und Landschaftsbau besorgt. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe meinte, der 18-Jährige solle keine Jugendstrafe bekommen.

Allerdings wurde der 17-Jährige von ihr eher negativ bewertet. Der Jüngere sei nie gesprächsbereit gewesen und sei als Schulverweigerer aufgefallen. Am Ende verurteilte das Gericht den 17-Jährigen zu sieben Monaten Jugendstrafe mit Bewährung. Außerdem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leistend. Der 18-Jährige kam mit einer Verwarnung und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit davon.

(RP)
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