Mönchengladbach Zwölf Jahre Haft für den Rheindahlener Messerstecher

Mönchengladbach · Der 54-Jährige aus Rheindahlen erstach seine Ehefrau und verletzte den Sohn schwer. Der Angriff auf den 14-Jährigen ist versuchter Mord, wie das Schwurgericht am Montag urteilte.

Der 54-Jährige verfolgte die Urteilsbegründung stumm und mit gesenktem Kopf.

Der 54-Jährige verfolgte die Urteilsbegründung stumm und mit gesenktem Kopf.

Foto: dpa, a cul

Wegen Totschlags, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Missbrauchs von Schutzbefohlenen hat das Schwurgericht gestern einen Rheindahlener (54) zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der 54-Jährige, der am 24. Januar seine nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmte Ehefrau im Streit mit 33 Messerstichen tötete und seinen Sohn (14) lebensgefährlich verletzte, verfolgte die detaillierte Urteilsbegründung des Kammervorsitzenden Lothar Beckers stumm und mit gesenktem Kopf. Dem 14-Jährigen, der seiner Mutter zu Hilfe kommen wollte und nur durch eine Notoperation gerettet werden konnte, muss der Angeklagte 35 000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Der Staatsanwalt hatte für den Rheindahlener wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die 7. Strafkammer schloss sich dem Antrag nicht an. Sie hatte die schlimme Tat des persönlichkeitsgestörten Affekttäters mit etwa 2,3 Promille Alkohol im Blut als Totschlag gewertet und war dabei auch dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen gefolgt. Es habe sich um eine nicht geplante Tat mit abruptem Verlauf gehandelt.

Bereits eine frühere Freundin hatte den Angeklagten als extrem eifersüchtig geschildert. Er habe sie auch geschlagen. Aber als sie ihn kannte, sei er noch nicht mit Alkoholmissbrauch aufgefallen, so die Zeugin. Aber die Ehe des Rheindahleners sei von ständigem Streit begleitet gewesen, schilderte Beckers gestern in der Urteilsbegründung. Trank der 54-Jährige wieder mal zu viel Alkohol, musste er in den Keller. In dieser Zeit durfte er nicht in die Wohnung. Danach tauchte der Ehemann wieder auf und suchte nach ehelichem Frieden. Offenbar hatte sich das Ehepaar darauf geeinigt.

Aber zur Tatzeit hatte sich die familiäre Situation verändert. Die Nachbarn hatten sich über den randalierenden Angeklagten immer häufiger beschwert. Die Familie sollte ausziehen. Für die Ehefrau war offenbar klar, dass dann der aggressive Partner die Wohnung verlassen müsste. "Der Verlust meiner Mitte drohte", soll der Angeklagte gesagt haben. Außerdem gab es Probleme mit der Tochter.

Familiendrama in Mönchengladbach-Rheindahlen
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Tage vor der Tat begann der 54-Jährige wieder zu trinken. Als er am Tattag den ehelichen Frieden wie sonst auch wieder herstellen wollte, schrie die Frau: "Raus, raus! Ich hasse dich!". Als sie ins Schlafzimmer lief, verfolgte er sie mit einem Messer aus der Küche - und stach zu. Dann verletzte der Vater den Jungen. Blutüberströmt lief der 14-Jährige auf die Straße und suchte Hilfe. Inzwischen tötete der Vater die Mutter mit weiteren Messerstichen. Den Polizeibeamten stellte sich der Mann mit Messer und Axt wie ein "Irrer", so die Beamten, die ihn erst mit Schüssen stoppen konnten.

Die zwölfjährige Strafe verhängte das Gericht im Fall der Ehefrau wegen Totschlags, den Messerangriff auf den Sohn wertete es als versuchten Mord. Als der Angeklagte auf den Jungen einstach, habe er dessen Tod billigend in Kauf genommen, so die Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe das ganze "Sozialgefüge seiner Familie zerstört", hieß es gestern am Ende.

(RP)
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