Moers 1,5 Jahre Haft auf Bewährung für 23-jährigen Erpresser

Moers · Das Jugendschöffengericht hat einen jungen Mann aus Moers wegen räuberischer Erpressung und weiterer Taten zu 1,5 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der heute 23-Jährige sein Opfer erst unter einem Vorwand ins Auto gelockt und dann Geld gefordert.

Das 22-jährige Opfer bekam es mit der Angst zu tun und zahlte. Weil in der Folgezeit die Forderungen nach noch mehr Geld immer vehementer wurden, erstattete es schließlich Anzeige. Die Hintergründe konnte das Gericht auch an zwei Verhandlungstagen nicht aufklären.

Der Angeklagte sprach von berechtigten Geldforderungen der Hells Angels und Schadensersatzzahlungen. Das Opfer, ein Veranstalter von Club-Partys, dagegen sprach von Rache nach verwehrtem Einlass. "Gerüchte und Andeutungen, aber nichts Greifbares", brachte es der Staatsanwalt auf den Punkt. Einig war man sich, dass das spätere Opfer zu einem Parkplatz in Schwafheim bestellt wurde, wo mehrere Männer im Auto auf ihn warteten. Von dort aus fuhr man nach Moers, der 22-Jährige sollte Geld abheben. Das habe er auch gemacht, allerdings waren es nur 350 Euro. "Sie wollten 2000 Euro von uns und darüber hinaus Schutzgeld", berichtet das Opfer.

Der Grund: Man müsse eine Entschädigung zahlen, weil dem Angeklagten und einem Begleiter der Eintritt zu einer Club-Party in Düsseldorf verwehrt wurde. Der Angeklagte dagegen sah sich eher in der Rolle des Vermittlers. Er habe lediglich berechtigte Geldforderungen der Hells Angels für geleistete Dienste kassiert. Die hätten dem 22-Jährigen zuvor aus Schwierigkeiten geholfen.

Ein weiterer Zeuge sollte gehört werden, musste aber nicht aussagen. Sein Verfahren ist nämlich noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Vieles blieb im Dunkeln. An der Schuld des Angeklagten hatte das Gericht dennoch keine Zweifel.

(RP)
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